[Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

Mark Obrembalski mark at obrembalski.de
Fr Nov 9 23:13:01 UTC 2018


Am 09.11.18 um 22:59 schrieb Martin Koppenhoefer:
> 
> 
> sent from a phone
> 
>> On 9. Nov 2018, at 20:58, Hartwig Alpers <hartwig.alpers at ub.uni-stuttgart.de> wrote:
>>
>> 1. Eine Firma oder ein Betrieb ist keine natürliche Person, egal, wer dahintersteckt, und fällt damit aus der DS-GVO.
>>
>> 2. Wenn die eine natürlich Person, die die Firma betreibt, sich aus freien Stücken dafür entscheidet, der Firma ihren eigenen Namen zu geben
> 
> 
> dazu wurde hier schon geschrieben, z.B. von Frederik, vielleicht sind das Begrifflichkeiten, “Firma” im strengen Wortsinn ist vermutlich wirklich nicht das richtige Wort, da “firmiert” man ja in der Tat unter Firmennamen

Als "Firma" bezeichnet man rechtlich den Namen, unter dem ein Kaufmann 
seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt (§ 17 Abs. 1 HGB). 
Ein Einzelkaufmann, der unter seinem eigenen Namen auftritt, führt also 
eben diesen Namen auch als Firma. Der Einzelkaufmann hört auch nicht 
auf, eine natürliche Person zu sein, auf die Datenschutzrecht anwendbar 
ist, nur weil er als Kaufmann auftritt.

, aber natürliche Personen die ihr Gewerbe in bestimmten 
Gesellschaftsarten ausüben oder Freiberufler, müssen zT.  ihren eigenen 
Namen im Geschäftsnamen führen.

Und selbst wenn sie das nicht müssen sollten, können sie das natürlich 
oder auch gleich nur unter diesem Namen auftreten. Auch sie hören 
dadurch nicht auf, natürliche Personen zu sein, auf die Datenschutzrecht 
anwendbar ist.


> Zwar müssen auch bei der GmbH oder der AG verschiedene Personen bekannt gemacht werden, aber die will glaube ich sowieso keiner in OSM mappen.

Na ja, von GmbH-Geschäftsführern war hier schon die Rede. Die zu mappen 
halte ich unabhängig von der Rechtslage für Unsinn, weil der Geobezug da 
sehr gering ist (der Geschäftsführer sitzt nicht unbedingt in dem 
Geschäftslokal, das wir mappen, nicht mal während seiner Arbeitszeit), 
Änderungen uns da ständig entgehen werden und der Eintrag als operator 
auch einfach falsch ist - operator ist die GmbH, nicht der Geschäftsführer.

> Bei diesen Firmennamen war auch Sepp der Ansicht, dass die gemappt werden können. M.E. passt das meistens am besten in operator, diese Rechtsformen und Zusätze würden in name meistens als störend empfunden.

Es wäre auch falsch, den Inhaber oder sonstigen Rechtsträger als name zu 
mappen (außer er ist zufällig mit dem Namen des Geschäftslokals identisch).

> Man könnte für official_name argumentieren, aber z.T. haben die Orte (z.B. Restaurants , Kneipen) auch eine Identität, die über den Namen oder die Rechtsform des derzeitigen Betreibers hinausgeht, und die den name und official name für sich beanspruchen kann

Richtig, ein bestimmtes Geschäftslokal (und das mappen wir ja 
überwiegend) heißt nicht so wie der Rechtsträger, auch nicht "offiziell".

Gruß,
Mark




Mehr Informationen über die Mailingliste Talk-de