[Talk-de] Gutachten [war: Re: POIs - Details - Gerichtsurteil ]

Martin Koppenhoefer dieterdreist at gmail.com
Fr Nov 16 10:34:05 UTC 2018


Am Di., 13. Nov. 2018 um 10:16 Uhr schrieb <sepp1974 at posteo.de>:

> Abgesehen mal davon, das Bibliotheken mit OSM nicht viel gemeinsam haben
> und Du gerade Äpfel mit Birnen vergleichst, hängen bei Publikationen
> grundlegend andere Gesetzmäßigkeiten und vertragliche Vereinbarungen
> dahinter. Nämlich genau zwischen Autor und veröffentlichendem Verlag in
> denen u.a. solche Dinge VOR einer Veröffentlichung geregelt werden.




und Du meinst, bei einem Kunstwerk im öffentlichen Raum ist das
grundverschieden, da muss der Name des Künstlers wegen der DSGVO versteckt
werden? Bei den Ausnahmen, wo die Künstler explizit anonym bleiben wollen
bzw. wo sie unter einem Pseudonym bekannt sind, werden wir entweder das
Pseudonym eintragen, oder eben gar ncihts, weil wir auch nicht wissen, wer
der Anonymous ist.

Gruß,
Martin



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