[Talk-de] Tags für brombeer sträucher

Martin Koppenhoefer dieterdreist at gmail.com
Mo Aug 26 16:23:06 UTC 2019


Am Mo., 26. Aug. 2019 um 17:37 Uhr schrieb Volker <aeonesa at gmx.de>:

> Jetzt ist es aber nun  wirklich gut.
>
> Das was du in deinem letzten Post angeführt hast, habe ich nie behauptet
> und war auch überhaupt nicht meine Intention und zieht das Thema ins
> Lächerliche.



ich wollte die Bedenken nicht ins Lächerliche ziehen sondern klarmachen,
dass es sehr weit hergeholt ist, so weit, dass man sich als Mapper m.E.
überhaupt keine Sorgen machen braucht, bei (Bagatell-)Diebstahldelikten
oder anderen Bagatelldelikten, oder selbst bei ernsthaften Straftaten in
Mithaftung genommen zu werden.


Mir ist nur sauer aufgestoßen, das in den Posts explizit
> auf Mundraub. Org hingewiesen wurde und das der Eindruck erweckt wurde,
> dass derjenige es zum Zweck von Mundraub.org taggt.
>


Wobei "es" hier Brombeersträucher sind, bei denen wir beide bisher davon
ausgegangen sind, dass sie nicht absichtlich gepflanzt wurden (und
wahrscheinlich auch nicht vom Besitzer bzw. Verwalter des Grundeigentümers
geerntet werden). Ich sehe nichts verwerfliches darin, wenn "es" zum Zweck
von Mundraub.org getaggt werden soll.




> Wenn man ihn dann noch nicht einmal darauf hinweisen darf, dass sich
> Mundraub.org zumindest in einer rechtlichen Grauzone bewegt, ohne ins
> lächerliche gezogen zu werden, dann weiß ich auch nicht mehr.
>


den Hinweis auf die rechtliche Grauzone beim sog. "Mundraub" fand ich
völlig in Ordnung, Du hattest es aber auch auf unsere Mapping-Aktivität
bezogen: "Aber beim Mappen sollten wir uns schon an die geltenden Gesetze
halten". Und da habe ich keine Zweifel, dass es keine Grauzone ist sondern
völlig in Ordnung, Pflanzenarten in Datenbanken mit Ortsbezug zu speichern.
Dazu kam noch der Hinweis aufs BGB, dass jemand der an einem Baum rüttelt
(was ich auch nicht ok finde) danach den Baumbesitzer wegen mangelnder
Verkehrssicherung verklagen könne, falls derjenige dabei einen Ast
abgebrochen hat und dadurch fällt. Und daraufhin hatte ich mich
entschlossen, nochmal was zu schreiben, und habe wahrscheinlich auch ein
bisschen übertrieben, sorry. Dennoch, wir brauchen beim Mappen keine Angst
haben, dass uns jemand verklagt wegen Beihilfe zu Straftaten (außer man ist
da direkter tätig als in diesem Fall, OSM kann man sicherlich auch zur
Verübung von Straftaten benutzen). In manchen Ländern ist das Mappen schon
komplett verboten, aber das ist nochmal ein anderes Thema, hier gings um
Mitteleuropa.



> In diesem Sinne noch einen schönen Abend



wünsche ich Dir auch!

Gruß
Martin



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