[Talk-de] Tags für brombeer sträucher

Volker aeonesa at gmx.de
Mo Aug 26 22:16:08 UTC 2019


Am 26.08.2019 um 18:23 schrieb Martin Koppenhoefer:
> Am Mo., 26. Aug. 2019 um 17:37 Uhr schrieb Volker <aeonesa at gmx.de>:
>
>> Jetzt ist es aber nun  wirklich gut.
>>
>> Das was du in deinem letzten Post angeführt hast, habe ich nie behauptet
>> und war auch überhaupt nicht meine Intention und zieht das Thema ins
>> Lächerliche.
>
>
> ich wollte die Bedenken nicht ins Lächerliche ziehen sondern klarmachen,
> dass es sehr weit hergeholt ist, so weit, dass man sich als Mapper m.E.
> überhaupt keine Sorgen machen braucht, bei (Bagatell-)Diebstahldelikten
> oder anderen Bagatelldelikten, oder selbst bei ernsthaften Straftaten in
> Mithaftung genommen zu werden.
>
>
> Mir ist nur sauer aufgestoßen, das in den Posts explizit
>> auf Mundraub. Org hingewiesen wurde und das der Eindruck erweckt wurde,
>> dass derjenige es zum Zweck von Mundraub.org taggt.
>>
>
> Wobei "es" hier Brombeersträucher sind, bei denen wir beide bisher davon
> ausgegangen sind, dass sie nicht absichtlich gepflanzt wurden (und
> wahrscheinlich auch nicht vom Besitzer bzw. Verwalter des Grundeigentümers
> geerntet werden). Ich sehe nichts verwerfliches darin, wenn "es" zum Zweck
> von Mundraub.org getaggt werden soll.
>
>
>
>
>> Wenn man ihn dann noch nicht einmal darauf hinweisen darf, dass sich
>> Mundraub.org zumindest in einer rechtlichen Grauzone bewegt, ohne ins
>> lächerliche gezogen zu werden, dann weiß ich auch nicht mehr.
>>
>
> den Hinweis auf die rechtliche Grauzone beim sog. "Mundraub" fand ich
> völlig in Ordnung, Du hattest es aber auch auf unsere Mapping-Aktivität
> bezogen: "Aber beim Mappen sollten wir uns schon an die geltenden Gesetze
> halten". Und da habe ich keine Zweifel, dass es keine Grauzone ist sondern
> völlig in Ordnung, Pflanzenarten in Datenbanken mit Ortsbezug zu speichern.
> Dazu kam noch der Hinweis aufs BGB, dass jemand der an einem Baum rüttelt
> (was ich auch nicht ok finde) danach den Baumbesitzer wegen mangelnder
> Verkehrssicherung verklagen könne, falls derjenige dabei einen Ast
> abgebrochen hat und dadurch fällt. Und daraufhin hatte ich mich
> entschlossen, nochmal was zu schreiben, und habe wahrscheinlich auch ein
> bisschen übertrieben, sorry. Dennoch, wir brauchen beim Mappen keine Angst
> haben, dass uns jemand verklagt wegen Beihilfe zu Straftaten (außer man ist
> da direkter tätig als in diesem Fall, OSM kann man sicherlich auch zur
> Verübung von Straftaten benutzen). In manchen Ländern ist das Mappen schon
> komplett verboten, aber das ist nochmal ein anderes Thema, hier gings um
> Mitteleuropa.
>
>
>
>> In diesem Sinne noch einen schönen Abend
>
>
> wünsche ich Dir auch!
>
> Gruß
> Martin
> _______________________________________________
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    "Aber beim Mappen sollten wir uns schon an die geltenden Gesetze
    halten"

Damit habe ich ausschließlich und allgemein gemeint, dass wir uns beim
Mappen wie jeder andere Bürger an Gesetze zu halten haben. ( Dafür 5 €
ins Phrasenschwein :-)  ) Das heißt z.B. das wir Eigentumsrechte jeder
Art zu waren haben, sei es nun geistiges ( Urheberrecht) oder Eigentum
allgemein ( Betretungsrechte usw. ). Und das mit dem abgebrochenen Ast,
soll es so oder in ähnlicher Form schongegeben haben. Ob die damit
durchgekommen sind, weiß ich allerdings nicht.



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