[Talk-de] Fwd: [fossgis-verein] Diskussion um eine allgemeine Policy zur Nutzung der Dienste des FOSSGIS e.V.

Stephan Knauss osm at stephans-server.de
Mo Mär 8 21:19:08 UTC 2021


On 08.03.2021 20:06, Christoph Hormann wrote:
> für relativ klar rechtswiedrige Zwecke unterbindet keine Gefahr einer
> Forderung nach Schadensersatz besteht, falls sich die Einordnung als
> rechtswiedrig im Nachhinein als falsch herausstellt.

Ich würde als Nicht-Jurist vermuten, dass man für eine nicht länger 
beziehbare kostenlose Leistung, für die es auch keinen Vertrag gab kaum 
einen nennenswerten Schadensersatz erstreiten können soll. Auf welcher 
Grundlage denn?

Wenn du immer auf meinem Privatparkplatz vor dem Haus stehst, aber ich 
den jetzt nach zwei Jahren für mich selber brauche und du deswegen in 
ein kostenpflichtiges Parkhaus musst oder einen Strafzettel bekommst 
weil zu jetzt ein paar Meter weiter in der Feuerwehrzufahrt stehst 
kannst du ja auch keinen Schadensersatz verlangen.

Sowas wie Gewohnheitsrecht oder Eigentumsaufgabe können wir hier ja 
ausschließen. FOSSGIS hat ja durch Sperren in der Vergangenheit deutlich 
gemacht, dass es eben nicht geduldet wird.

Um ganz, ganz, ganz sicher zu sein könnte FOSSGIS pauschal einen 
Schadensersatz auf maximal die für den dienst bezahlte Summe begrenzen, 
was in der Regel 0 Euro bedeuten dürfte. Funktioniert auch, wenn mal 
etwas gegen Geld angeboten wird.


Ich fände es schon vernünftig, wenn der Betreiber eines Serverfestlegen 
dürfte wer und unter welchen Bedingungen das nutzen darf.

Ein Ausschluss einer Nutzung, die FOSSGIS oder OSM in schlechtem Licht 
darstellt könnte man reinschreiben. Eventuell auch, dass der Serveradmin 
das erst mal selbst entscheiden darf und die Entscheidung dann innerhalb 
von sagen wir zwei Wochen vom Vorstand bestätigt werden muss.



Die Satzung regelt ja schon viel. https://www.fossgis.de/verein/satzung/

Wenn beispielsweise Antifa in größerem Umfang Tiles abruft, dann 
widerspricht das diesem Punkt:
"Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd 
sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden."

Ausgaben für mehr Server-Resourcen wären hier nicht gerechtfertigt, da 
Antifa nicht im §2 Vereinszweck abgedeckt ist.
Es ist §2, nicht 3 wie hier geschrieben:
https://www.fossgis.de/verein/ziele/


Vereinszweck ist übrigens nicht die Bereitstellung eines kostenlosen 
Tile-Servers für alle.
Ich sehe hier keinen Konflikt mit der Gemeinnützigkeit wenn das 
beschränkt wird.

So was wie "Schwulenverbände dürfen unseren Tileserver nicht nutzen" 
wäre vielleicht nicht besonders freundlich, oder politisch korrekt, 
schränkt aber den Vereinszweck auch nicht ein.

Stephan




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