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Ulf Lamping ulf.lamping at web.de
So Apr 15 22:06:15 UTC 2007


Frederik Ramm wrote:
> (Habe ich schon geschrieben, dass nach derzeitiger Lizenzgestaltung die 
> von uns verwendete CC-Lizenz keinen Bezug auf die Datenbankrichtlinie 
> nimmt und daher - nehmen wir einmal an, unsere Daten waeren copyright- 
> faehig und die CC-Lizenz daher wirksam - eine Verwendung unserer Daten 
> ohne zusaetzliche Uebereinkunft einen Verstoss gegen die Datenbankricht- 
> linie darstellen koennte?
>   
Jetzt wird's kompliziert :-(

Wer muß bei der Dastenbankrichtlinie dann eigentlich seine Zustimmung 
für eine Benutzung x geben?

Heißt das, das der "aktuelle" Datenbankinhaber zustimmen muß 
(beispielsweise der Besitzer von www.openstreetmap.org)? Oder doch die 
"zehntausende" einzelnen Urheber?

Ich halte das für kritisch, weil eine nachträgliche Änderung in 
Lizenzfragen ja meist äußerst schwierig, wenn nicht gar unmöglich ist :-(
> "Note - for databases subject to the laws of members of the European 
> Union and certain other countries, the law supplies a special right for 
> databases.  Except in the Netherlands and Belgium Creative Commons 
> Licenses, Creative Commons licenses do not apply to this right ..."
>
> aus: http://sciencecommons.org/resources/faq/databases.html).
>
> Aber ich rege mich nicht auf, das ist sicher alles zu irgendwas gut. ;-)
>   
Na klar, die CC wurde ja eigentlich für Künstler ("creative") 
geschaffen, und ich bin mir nicht sicher ob eine Datenbank so richtig 
was "kreatives" ist?!?

... vielleicht paßt die CC daher halt nicht so ganz ;-)

Gruß ULFL




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