[Talk-de] Straßennahmen aus Amtlichem Stadtplan?
qbert biker
qbert1 at gmx.de
Fr Sep 7 13:02:48 UTC 2007
> > Die Grauzone ist eher die Entnahme von Daten aus der Karte die
> > ihrerseits eindeutig amtliche Werke sind, wie die Straßennamen
> > selber oder auch der Verlauf von Grenzen. Allein dieser Medienbruch
> > (Bild auf Koordinaten/Texte) sollte ja jeden Urheberrechtsanspruch
> > hinfällig machen. Nur ob das die Richter auch so sehen?
>
> Auch Datenbanken können urheberrechtlichen Schutz genießen. Und wenn
> das auch auf Landkarten zutrifft, könnte man eben nicht einfach
> simple Daten wie Straßennahmen daraus entnehmen. Aber ob das nun auch
> wirklich
> der Fall ist, keine Ahnung.
Da gabs mal vor ein paar Monaten eine Sache in der c't über einen
Knilch der ziemlich frech auf eine Datenbank zugegriffen hat
(ging um Flugwetterdaten, soweit ich mich erinnern kann) und diese
Daten verkauft hat. Er hat damals so ziemlich alles getan, um sich
ins Unrecht zu setzen (falsche Angaben beim Zugang, etc.) und dann
auch den Prozess verloren.
Spannend an der Sache war, dass das laut c't relativ knapp
ausgegangen ist, weil das Gericht die Sache mit der Datenbank
sehr streng ausgelegt hat. Die Aussage war, dass die Datenbank
nur als Ganzes vom Urheberrecht geschützt ist, wer Auszüge
abzieht und verwendet verstößt nicht gegen das Urheberrecht.
In diesem Sinne greift auch das Urheberrecht auf Datenbanken
hier nicht, weil eine Papierkarte keine Datenbank im Sinne des
Urheberrechtes ist und selbst wenn, müsste man schon den
Datenbestand als Ganzes abziehen. Soweit meine Einschätzung als
Nichtjurist.
Grüsse Hubert
--
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