[Talk-de] Radwege an Straßen (war: Railway)
Max Moritz Sievers
mms at max-sievers.name
Do Sep 27 09:13:19 UTC 2007
Am Donnerstag, 27. September 2007 03:04 schrieb Sven Grüner:
> Bjoern Buerger schrieb:
> > Ja, allerdings gelten spätestens an den Kreuzungen häufig für
> > Radfahrer völlig andere Abbiegebeziehungen als für die Autofahrer.
> > Soll man dann vor jeder Kreuzung den Radweg "rausziehen" und separat
> > über die Kreuzung führen?
Radverkehrsanlagen ist oft sehr kompliziert zu folgen und manchmal kann man
sich erstmal ausrechnen, welche Regel zu brechen wohl am billigsten kommt.[1]
Wenn's zu abartig wird, würde ich die Radverkehrsführung an Kreuzungen
einfach weglassen.
[1] Siehe z.B.:
http://www.huebsch-gemacht.de/radwege/filter.php?cmd=one&img=IMG_2651
> Das halte ich nicht für nötig, da ein Radfahrer psychologisch ganz
> anders geroutet werden kann als Autofahrer. Autofahrer sind von
> Blechlawinen umgeben, haben dadurch eine schlechte Übersicht über die
> Kreuzungslage und müssen sich dem Verkehrsfluß fügen.
> Ein Radfahrer sitzt dagegen höher und etwas abseits, hat einen viel
> besseren Überblick und kann notfalls ein paar Sekunden innehalten bis er
> weis wo er lang muss.
Das mag bei Dir zutreffen, ist aber nicht allgemeingültig. Erstens ist es der
Normalfall, dass Radfahrer auf der Fahrbahn fahren. Zweitens gibt es
Massenradverkehr. Drittens gibt es Liegeräder.
> An Kreuzungen muss er eh mindestens einmal auf
> grün warten während der Autofahrer sich sofort entscheiden muss, da er
> eigentlich zu jeder Ampelphase links, rechts oder geradeaus fahren
> könnte, bzw. sich schon entsprechend einordnen muss.
Müssen muss er nur, wenn eine Benutzungspflicht durch Zeichen 237, 240 oder
241 angeordnet ist (gilt auch nur bei fahrbahnbegleitenden
Radverkehrsanlagen) und wenn die Radverkehrsanlage benutzbar und zumutbar
ist. Insbesondere beim Linksabbiegen an Kreuzungen ist es fast nie der Fall,
dass die Radverkehrsanlage zum Ziel führt. Man muss also auch als Radfahrer
ihr nicht folgen, sondern kann normal abbiegen. Ein Zwang zum indirekten
Abbiegen nach § 9 Abs. 2 StVO gibt es nicht.
> Also ich verbrauche im Jahr mehrere Ketten, Mäntel und Schläuche, bin
> schonmal zum Bodensee geradelt und war auch schon im Ausland auf zwei
> Rädern unterwegs aber einen mehrspurigen Radweg habe ich noch nie
> gesehen. Und wenn so ein Stadtplaner meint auf meine Verkehrswege
> irgendwelche Strichellinien kritzeln zu müssen lernt der mich kennen!
Stuttgart, Stuttgarter Straße zwischen Bludenzer Straße und Leobener Straße.
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Mit freundlichen Grüßen
Max Moritz Sievers
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