[Talk-de] Frage zur Diskussion zum BGH, I ZR 81/96

Hanno Böck hanno at hboeck.de
Sa Aug 16 02:10:33 UTC 2008


Am Freitag 15 August 2008 schrieb Florian Heer:
> Hmm... dann haben wir für ein internationales Projekt die Meinung eines
> deutschen Richters und eines deutschen Anwalts.
>
> Mich würde das nicht überzeugen.

Also ich bin ja juristisch völlig ahnungslos, aber vielleicht kanns mir jemand 
erklären.

Wenn es nach deutschem recht wasserdicht ist, karten abzumalen, können wir das 
tun. Wenn jetzt jemand anderes die Karten nutzt, der sich in einem anderen 
Rechtsraum befindet, dann spielt das doch keine Rolle, wie die Karten 
entstanden sind.

Also um das mal analog zu formulieren: Wenn ich in Deutschland ein Produkt 
verkaufe, welches in den USA produziert wurde, dann darf ich das doch, auch 
wenn die Firma, die das produziert hat, sich in den USA nicht an deutsche 
Arbeitsschutzbestimmungen hält.

Oder sehe ich da irgendetwas komplett falsch?

-- 
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