[Talk-de] Frage zur Diskussion zum BGH, I ZR 81/96
Florian Heer
florianheerfheb at yahoo.de
Sa Aug 16 02:42:50 UTC 2008
Hanno Böck schrieb:
> Also um das mal analog zu formulieren: Wenn ich in Deutschland ein Produkt
> verkaufe, welches in den USA produziert wurde, dann darf ich das doch, auch
> wenn die Firma, die das produziert hat, sich in den USA nicht an deutsche
> Arbeitsschutzbestimmungen hält.
>
> Oder sehe ich da irgendetwas komplett falsch?
>
Meiner Meinung nach ja, aber ich bin auch kein Anwalt. Nicht alles, was
hinkt ist ein Vergleich.
Urheberrecht ist eine eklige Angelegenheit. Es ist eher der Punkt
"Raubkopiererei".
Wenn ich z.B. Chinese wäre und in China (die Lippenbekenntnisse der
chinesischen Regierung zum Urheberrecht ignorieren wir jetzt einfach
mal) säße und von dort aus Massen an Kopien amerikanischer Filme übers
Internet vertreibe, dann können die Amis mir zwar in China wenig (bis
ich mich in den Bereich amerikanischer Jurisdiktion bewege), aber jeder,
der sich diese Kopien in Amerika von mir besorgt, kann belangt werden.
Um zu den Kartendaten zurück zu kommen: Nehmen wir an - und das ist
genau der Punkt, warum _mich_ eine rein deutsche Rechtsmeinung nicht
überzeugt - in Amerika sieht man die Rechtslage anders.
Nehmen wir also an, dass man dort davon ausgeht, dass die Daten nur mit
Einverständnis des Urhebers weiter genutzt werden dürfen, dann hat der
deutsche Urheber die Möglichkeit, in Amerika gegen amerikanische Nutzer
vorzugehen.
Wenn sich herausstellen /sollte/, dass die deutsche Rechtsauffassung zu
den Kartendaten einem internationalen Konsens entspricht, also das
Urheberrecht hier gar nicht zur Anwedung kommen kann, dann nur zu,
ansonsten gefährden wir die internationale Nutzung von OSM. Sollte sich
das allerdings herausstellen, dann ist auch meiner Meinung nach eine
Lizensierung von OSM-Daten unter CCBYSA hinfällig, dann sind Kartendaten
nämlich vogelfreies Allgemeingut.
Grüße, Florian.
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