[Talk-de] Frage zur Diskussion zum BGH, I ZR 81/96

André Reichelt andre-r at online.de
Sa Aug 16 17:07:58 UTC 2008


Florian Heer schrieb:
> Wenn ich z.B. Chinese wäre und in China (die Lippenbekenntnisse der 
> chinesischen Regierung zum Urheberrecht ignorieren wir jetzt einfach 
> mal) säße und von dort aus Massen an Kopien amerikanischer Filme übers 
> Internet vertreibe, dann können die Amis mir zwar in China wenig (bis 
> ich mich in den Bereich amerikanischer Jurisdiktion bewege), aber jeder, 
> der sich diese Kopien in Amerika von mir besorgt, kann belangt werden.

Der Vergleich hinkt allerdings auch. Warum? Wir sind ja nun schon 
mehrfach darauf eingegangen, dass wir durch abmalen der Karten gar keine 
Raubkopien anfertigen dürfen.

Die Grundfrage war eigentlich, ob denn das Abmalen von Wäldern aus 
Luftbildern nun eine künstlerische Tätigkeit ist, ich also selbst eine 
Art abgeleitetes werk mit eigener Schöpfungshöhe erzeuge, oder ob ich 
das Luftbild trotzdem mehr oder weniger kopiere.

Genau dieser Frage sollten wir nochmals detaliert nachgehen. Ich denke, 
dass in Ländern wir Amerika da dann eine ähnliche Meinung herrschen wird.

Die Sache ist ja die: Letztenendes kann man, solange das Luftbild 
unverfälscht ist, gar nicht mehr feststellen, ob ich es abgezeichnet 
habe. Die Frage ist nun, wie es aussieht, wenn man mir nachweisen kann, 
dass ich mutmaßlich ein Luftbild abgemalt habe. Und genau hier ist eben 
die Frage von oben zu klären, ob es als Raubkopieren gewertet werden 
kann, oder ob es genügend eigene Schöpfungshöhe erreicht, um nicht mehr 
gegen geltendes Recht zu verstoßen.

-------------- nächster Teil --------------
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