[Talk-de] Frage zur Diskussion zum BGH, I ZR 81/96
Bernd Wurst
bernd at bwurst.org
Sa Aug 16 05:41:42 UTC 2008
Hallo.
Am Samstag, 16. August 2008 schrieb Hanno Böck:
> Wenn es nach deutschem recht wasserdicht ist, karten abzumalen, können wir
> das tun. Wenn jetzt jemand anderes die Karten nutzt, der sich in einem
> anderen Rechtsraum befindet, dann spielt das doch keine Rolle, wie die
> Karten entstanden sind.
Stimmt nicht. Das ist genau der Fall, den ich vor ner kleinen Ewigkeit mal
skizziert hatte: Gründe ne GmbH, lass die Karten abmalen und zum Schein an ne
andere Firma verkaufen. Die erste wird in die Insolvenz verklagt und die
zweite hat Karten. Das geht nicht. :)
Nehmen wir mal die (Textil-)Plagiate aus China, die man im Internet oder knapp
hinter der deutschen Ostgrenze kaufen kann.
Nehmen wir mal an, die Erstellung der Plagiate wäre in China erlaubt.
In Deutschland macht man sich strafbar, wenn man "offensichtliche" Plagiate
kauft. Diese Formulierung sorgt erwartungsgemäß immer wieder für ABM bei
Juristen, klar.
Aber wenn OSM jetzt sagt: In USA werden Karten von FooBar-Karten abgemalt, da
das dort und nur dort legal ist.
Dann wäre die Nutzung dieser Karten in D illegal und wenn der Konsument
erfahren könnte, dass das der Fall ist, kann er dafür auch bestraft werden.
Gruß, Bernd
--
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