[Talk-de] Frage zur Diskussion zum BGH, I ZR 81/96

Josias Polchau reg at polchau.de
So Aug 17 11:22:53 UTC 2008


Florian Heer schrieb:
> Hmm... OSM ist aber als Datenbank nicht ein Werk mit einem Urheber, 
> sondern eine Sammlung von Daten, deren Einzelurheber ihre Daten unter CC 
> freigegeben haben... Nur so als Gedanke, keine Ahnung, ob das einen 
> Unterschied dabei macht.

Definition Datenbankwerk nach §4 Abs.1 UrhG:

"Sammlungen von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung sind (Sammelwerke), werden, unbeschadet 
eines an den einzelnen Elementen gegebenenfalls bestehenden Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts, wie selbständige Werke geschützt.
(§4 Abs.1 UrhG )

=> mit Werk ist das ganze also die gesamte Datenbank gemeint, und es wird explizit gesagt, dass nicht das einzelne gemeint ist.

alles gute
josias





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