[Talk-de] Frage zur Diskussion zum BGH, I ZR 81/96

Josias Polchau reg at polchau.de
Sa Aug 16 19:40:43 UTC 2008


Florian Heer schrieb:
> Wenn sich herausstellen /sollte/, dass die deutsche Rechtsauffassung zu 
> den Kartendaten einem internationalen Konsens entspricht, also das 
> Urheberrecht hier gar nicht zur Anwedung kommen kann, dann nur zu, 
> ansonsten gefährden wir die internationale Nutzung von OSM. Sollte sich 
> das allerdings herausstellen, dann ist auch meiner Meinung nach eine 
> Lizensierung von OSM-Daten unter CCBYSA hinfällig, dann sind Kartendaten 
> nämlich vogelfreies Allgemeingut.


das ist nicht korrekt...
denn OSM ist eine Datenbank, und ist laut Urheberrecht im ganzen geschützt: §§ 4 Abs.2 und 87a ff. UrhG
dh teile darf man kopieren aber das ganze nicht (auch nicht in großen teilen)
was wiederum heißt die datenbank, die hinter googlemaps steht darf man zum vergleichen in einzelnen Fällen benutzen, ganze streßenzüge aber nicht.

sage ich als ein Inormatikstudent der grad Medienrecht belegt hat
keine garantie, dass das auch wirklich so ist...

alles gute josias






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