[Talk-de] Frage zur Diskussion zum BGH, I ZR 81/96
Florian Heer
florianheerfheb at yahoo.de
So Aug 17 00:55:25 UTC 2008
Josias Polchau schrieb:
> Florian Heer schrieb:
>
>> das allerdings herausstellen, dann ist auch meiner Meinung nach eine
>> Lizensierung von OSM-Daten unter CCBYSA hinfällig, dann sind Kartendaten
>> nämlich vogelfreies Allgemeingut.
>>
>
> das ist nicht korrekt...
>
Das mag sein ;-)
> denn OSM ist eine Datenbank, und ist laut Urheberrecht im ganzen geschützt: §§ 4 Abs.2 und 87a ff. UrhG
> dh teile darf man kopieren aber das ganze nicht (auch nicht in großen teilen)
> was wiederum heißt die datenbank, die hinter googlemaps steht darf man zum vergleichen in einzelnen Fällen benutzen, ganze streßenzüge aber nicht.
>
Hmm... OSM ist aber als Datenbank nicht ein Werk mit einem Urheber,
sondern eine Sammlung von Daten, deren Einzelurheber ihre Daten unter CC
freigegeben haben... Nur so als Gedanke, keine Ahnung, ob das einen
Unterschied dabei macht.
> sage ich als ein Inormatikstudent der grad Medienrecht belegt hat
>
Das macht doch nix, ich schreib auch nur meine unqualifizierte Meinung :-)
Grüße, Florian.
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