[Talk-de] "Richtiges" taggen von Feldwegen

Martin Koppenhoefer dieterdreist at gmail.com
Do Aug 21 16:28:16 UTC 2008


Am 21. August 2008 15:21 schrieb Jens Müller <blog at tessarakt.de>:
> Stefan Schwan schrieb:
>
>> ich hatte diesbezüglich aber auch schonmal die Frage aufgeworfen, ob
>> so ein Verbot für Fahrrader auf Feldwegen überhaupt verfassungsgemäß
>> sein kann:
>>
>>
>> §45 StVO bestimmt das Straßen aus Gründen der Sicherheit,
>> Natur/Wasser/Lärmschutz und Forschung gesperrt werden dürfen.
>> Im Gegensatz zu "Sicherheit" ist es für die anderen Ziele nicht
>> geeignet/erforderlich/verhältnissmäßig Radfahren zu verbieten...
>
> Verfassungsgemäß? Warum beschränkst Du Dich der Einfachheit halber nicht
> erstmal auf §45(9)-gemäß?
>
>

ggf. koennte der Schildanbringer mit "Sicherheit" kommen. Auf einem
Feldweg sind allerlei Hindernisse durch landwirtschaftlichen Verkehr
(selbst) und abfallende/getrocknete Matschklumpen, Steine etc. zu
erwarten. Die Sperrung waere dann zu Deinem Schutz :).

Naja, weit hergeholt, aber ich aergere mich nach Heimaturlaub immer
noch ueber den dt. Schilderwald in meiner Heimatstadt, die einem das
Fahrradfahren quasi ueberall verbietet, wos Spass macht
("Fahrradfahrer absteigen!"-Schilder), und traue denen daher
mittlerweile alles zu.

Martin


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