[Talk-de] maxspeed LKW
Mario Salvini
salvini at t-online.de
Do Aug 21 17:07:50 UTC 2008
Martin Koppenhoefer schrieb:
> durch die Fahrrad-maxspeed-Diskussion auf folgende Seite aufmerksam geworden:
> http://wiki.openstreetmap.org/index.php/OSM_tags_for_routing/Maxspeed#Germany
>
> habe ich auch noch mal ne Anmerkung zu den LKW-Angaben:
> unter "light"goods vehicle (goods) sind folgende Angaben fuer
> Kraftwagen unter 3,5 t (bis 1997: 2,8 t) gemacht:
> (s. access=goods, Goods vehicles up to 3.5 tonnes):
>
> highway=* maxspeed=80 km/h
>
> das ist m.E. falsch, da diese ebenfalls unbegrenzt fahren duerfen.
>
> auch fuer hgv (ueber 3,5 t) stimmen m.E. die Angaben nicht:
>
> highway=* maxspeed=60 km/h
>
> das muesste m.E. 80 km/h sein.
>
> Wenn man die Sorgfalt noch weiter treiben will, koennte man sich auch
> noch den diversen Regelungen fuer PKW mit Anhaenger (und deren
> Achsenanzahl, zul. Gesamtgewicht, gebremst/ungebremst, etc.) annehmen,
> wegen mir allerdings nicht unbedingt. Weltweit sehe ich in den Details
> sowieso ein paar Probleme, in Frankreich gilt z.B. bei Regen eine
> andere Hoechstgeschwindigkeit, etc.
>
> Martin
>
>
die StVO sagt
2. außerhalb geschlossener Ortschaften
a) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen
Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t,
ausgenommen Personenkraftwagen,
für Personenkraftwagen mit Anhänger, für
Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu
einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit
Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit
Gepäckanhänger 80 km/h,
b) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen
Gesamtgewicht über 7,5 t,
für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger,
ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen
und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen
Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie
für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für
die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung
stehen 60 km/h,
...
die Ausnahmen müßte man dann den Vehicle-defaults erfassen, wann ein Fahrzeug unter access=goods fällt.
--
Mario
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