[Talk-de] §5 UrhG, Städti

Martin Simon grenzdebil at gmail.com
Mo Jan 14 08:23:27 UTC 2008


Am Montag, 14. Januar 2008 08:16:43 schrieb Sven Anders:
> Am Sonntag, 13. Januar 2008 23:49 schrieb Andreas Hubel:
> > Im Zweifelsfall einfach mal bei der Stadt/Gemeinde nachfragen.
>
> Wobei die sich dann häufig dafür entscheiden erstmal zu sagen:
> Alles ist urheberrechtlich geschützt. Damit ist der arme Angestellte in der
> Verwaltung auf der sicheren Seite.
>
> Am besten wäre wahrscheinlich einen Rechtsanwalt mit der Klärung der Frage
> zu beauftragen (und ihn auch nach Gebührenordnung zu bezahlen). Dann haftet
> der im Zweifel für seine falsche Beratung (dafür muss jeder Anwalt eine
> Rechtschutzversicherung haben).
>
>
> Gruß
> Sven

Das würde mich auch interessieren, ich habe neulich entdeckt, daß meine Stadt 
ein _sehr_ umfassendes Angebot an Bebauungsplänen online zur Verfügung 
stellt.

Woher kommt dieser Thread eigentlich? Ich sehe nur die letzten beiden 
Antworten...

MfG,
Martin




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