[Talk-de] §5 UrhG, Städti
Frederik Ramm
frederik at remote.org
Mo Jan 14 09:26:27 UTC 2008
Hallo,
> Am besten wäre wahrscheinlich einen Rechtsanwalt mit der Klärung der Frage zu
> beauftragen (und ihn auch nach Gebührenordnung zu bezahlen). Dann haftet der
> im Zweifel für seine falsche Beratung (dafür muss jeder Anwalt eine
> Rechtschutzversicherung haben).
Zwar kann ein bisschen juristischer Sachverstand nicht schaden, aber von
einer Haftung haben wir nichts. Wir muessen nicht fuerchten, dass jemand
OSM auf Schadensersatz verklagt oder so, denn OSM hat kein Geld. Was wir
fuerchten muessen ist
(1) dass wir Daten importieren, auf diesen dann aufbauen und spaeter
aufgrund einer Beschwerde diese Daten und alles, was darauf aufgebaut
ist, loeschen muessen;
(2) dass unser Ruf beschaedigt wird ("OpenStreetMap, das sind doch diese
Kartenpiraten")
- und vor beidem schuetzt uns die Haftung des Anwalts nicht.
Bye
Frederik
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