[Talk-de] Rückantwort der Deutschen Bahn bzw. DB Netz AG
René Falk
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Mi Okt 1 01:02:36 UTC 2008
Am Mittwoch, 1. Oktober 2008 schrieb Dieter TD:
> Hallo,
>
> Ich denke schon, in der Entscheidung Bahnhof oder Haltepunkt
> sollten wir uns von dem Gesetz leiten lassen, in dem Fall der
> Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung. Und dort steht nun mal in §4:
>
> (2) Bahnhöfe sind Bahnanlagen mit mindestens einer Weiche, wo Züge
> beginnen, enden, ausweichen oder wenden dürfen.
> ...
> (8) Haltepunkte sind Bahnanlagen ohne Weichen, wo Züge planmäßig
> halten, beginnen oder enden dürfen.
>
> Also: Gibts eine Weiche, liegt da also irgendwo ein zweites Gleis,
> ist es ein Bahnhof. railway=station Ist da, wo der Zug planmäßig
> hält, keine Weiche ist es ein Haltepunkt. Also railway=halt
>
> Das kann später immer noch ausgebaut oder verfeinert werden.
> Fahrkartenautomaten etc.
Hallo, aufpassen. Viele Strecken mit Haltepunkten sind doppelgleisig
ausgebaut. Auch kann ein zweites Gleis eine Abzweigung sein. Gleise
sind keine Straßen, abzweigende Gleise können viele Kilometer
parallel laufen bevor die eigentliche abzweigende Kurve kommt.
Deshalb sind 2 Gleise kein Kriterium zur Unterscheidung. Weichen muss
man zählen, allerdings sind diese nicht immer einfach einem Bahnhof
zu zuordnen, da auch da größere räumliche Abstände zum Bahnhof
bestehen können.
Die ganze Geschichte ist äußerst kompliziert und ohne Fachkenntnisse
kaum richtig zu erkennen. Ausnahmen gibt es sicherlich auch noch.
Grüße
René
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