[Talk-de] Fwd: "out of copyright" im Wiki
Tobias Wendorff
tobias.wendorff at uni-dortmund.de
Do Apr 23 18:05:09 UTC 2009
Martin Koppenhoefer schrieb:
> gilt das auch für Arbeit, die der Kartograph im Auftrag (im Zuge
> seiner Arbeit) gemacht hat? Normalerweise tritt man die Rechte ab,
> wenn man z.B. als Architekt angestellt arbeitet, hat man nicht die
> Rechte an der Arbeit - die hat der Arbeitgeber. Das dürfte doch bei
> Ämtern auch der Fall sein.
Ich kenne mich mit Arbeitsrecht aus, aber da man sein Urheberrecht
ja in keinem Fall veräußern kann, wird mal wohl nur eine spezielle
Form des Nutzungsrechtes überlassen können.
Google sagt das hier:
"Neben dem Urheberrecht hat der Arbeitnehmer allerdings auch die Pflicht
zur unentgeltlichen Übertragung eines Nutzungsrechtes an den
Arbeitgeber, wenn dies entweder im Arbeitsvertrag vereinbart ist oder,
unabhängig davon, dem Inhalt und Wesen des Arbeitsverhältnisses
entspricht."
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