[Talk-de] Flaechennutzungsplan - Gemeinfrei?

Tobias Wendorff tobias.wendorff at uni-dortmund.de
Do Feb 19 18:48:52 UTC 2009


Mark Obrembalski schrieb:
> Er wartet nicht mehr. Leider nicht deshalb, weil der EuGH entschieden
> hätte, sondern weil sich die Parteien nach dem Vorlagebeschluss
> verglichen haben.

Stimmt, habe ich leider auch gerade gesehen. Aber ist damit BGH,
Beschluss vom 28.09.2006 - I ZR 261/03; GRUR 2007, 500; [...]
komplett hinfällig?

Die Entscheidung sagt eindeutig aus, dass § 5 Abs. 2 UrhG nicht nur
bei Datenbankwerken nach § 4 Abs. 2 Satz 1 UrhG, sondern erst recht
bei Datenbanken nach § 87a Abs. 1 Satz 1 UrhG Anwendung findet.

Im Streitfall ging es ja um ein Ausschreibungsblatt, welches
eindeutig unter § 5 Abs. 2 UrhG fällt.

Wäre es analog dann nicht so, dass § 5 Abs. 1 UrhG ebenfalls nicht
unter § 87 ff. UrhG fällt?

Ich verfolge diese Sache schon seit einiger Zeit, denn dann hätte
wir einen Freifahrtsschein:

Zur Kommunalwahlen müssen die Gemeinden Wahlbezirke aufstellen
und zur kommenden Bundestagswahl stellen sie kleine Stimmbezirke
auf. Beide Arten von Bezirken werden als Amtliche Bekanntmachung,
eindeutig nach § 5 Abs. 1 UrhG, veröffentlicht.

Und jetzt das Geniale: Diese Bezirke beinhalten alle Straßen!

Das Blöde ist, dass diese eigentlich auch unter § 87 ff. UrhG
fallen könnten, da sie ja eindeutig Datenbankstruktur haben.
Wenn man den Entscheid aber analog betrachtet, dürften dies
eben nicht zutreffen.

Was meinst Du?




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