[Talk-de] Taggen "Gemeinsamer Rad- und Fußweg "

Bernd Wurst bernd at bwurst.org
Do Jan 15 06:44:21 UTC 2009


Hallo.

Am Mittwoch, 14. Januar 2009 schrieb Torsten Leistikow:
> Bernd Wurst schrieb:
> > Außerhalb einer Stadt sind die genannten Trampelpfade vermutlich auf
> > landwirtschaftlichen Grünflächen zu finden, auf denen es (in der
> > Vegetationszeit) keinerlei Recht gibt, dass man da lang darf. Weder mit
> > dem Rad noch zu Fuß.
> Spontan wuerden mir hier strassenbegleitende Trampelpfade einfallen,
> oder kleine Schleichwege, die aus einem Wohngebiet heraus zur naechsten
> Strasse fuehren. Was verbietet da rechtlich die Nutzung?

Das kommt drauf an, auf welchem untergrund der Trampelpfad verläuft.

Ist es öffentlicher Grund (je nach Straße ist evtl. neben der Straße noch 
Platz dafür), dann wird dir keiner was wollen weil das Straßenbauamt nur das 
Gras mäht ohne dieses irgendwie landwirtschaftlich zu nutzen. Ob das also 
wächst oder dreckig wird, ist normal völlig schnurz. Ob es eine rechtliche 
Grundlage gibt, weiß ich aber nicht, vermutlich zählt es streng genommen auch 
wie landwirtschaftliche Grünfläche.

Ist es dagegen privater Grund, z.B. von einem Wohngebiet zur Straße, dann ist 
es üblicherweise eine landwirtschaftliche Nutzfläche, die du (während der 
Vegetationszeit) einfach nicht betreten darfst. Schließlich soll auch keiner 
über deinen Garten trampeln.

Quelle:
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=NatSchG+BW+%C2%A7+51&psml=bsbawueprod.psml&max=true

Die Vegetationszeit ist üblierweise die Zeit, in der ein Trameplpfad zum 
Trameplpfad wird. Denn wenn der Boden z.B. gefroren ist, bildet sich kein 
Trampelpfad.

Und bevor jemand mit foot=permissive kommt: Nur weil der Eigentümer resigniert 
hat und nicht mit jedem Streit anfangen will, heißt das nicht, dass es 
wirklich toleriert wird. ;-)


> Ausserdem hatte ich gedacht, dass auch die Nutzung von Feldwegen i.A.
> erlaubt ist, kann dafuer jetzt aber keine Quelle angeben.

Hier in Ba-Wü steht explizit an jedem asphaltiertem oder geschottertem Weg ein 
Sperrschild. Beinahe ausnahmslos. Die allgemeinen gesetzlichen Regeln sind 
dafür also eher irrelevant, weil individuelle Beschilderung vor allgemeiner 
Regelung geht. :)


> Daneben fallen mir noch Trampelpfade auf Deichen ein, auf denen nur das
> Reiten explizit verboten ist. Wahrscheinlich ist aber das Befahren mit
> jeglichen Fahrzeugen durch entsprechende Verordnungen oder Gesetze
> untersagt, so dass es auch da fuer einen Radfahrer eher schlecht aussieht.

Jo, Deiche gibt es hier nicht. ;-)

Gruß, Bernd

-- 
Wenn das Gehirn des Menschen so einfach wäre, daß wir es verstehen
könnten, dann wären wir so dumm, daß wir es doch nicht verstehen
würden.
  -  Jostein Gaarder (norwegischer Schriftsteller und Philosoph 1952)
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