[Talk-de] Taggen "Gemeinsamer Rad- und Fußweg "

Martin Koppenhoefer dieterdreist at gmail.com
Do Jan 15 12:38:00 UTC 2009


>
>
> Das kommt drauf an, auf welchem untergrund der Trampelpfad verläuft.
>
> Ist es öffentlicher Grund (je nach Straße ist evtl. neben der Straße noch
> Platz dafür), dann wird dir keiner was wollen weil das Straßenbauamt nur
> das
> Gras mäht ohne dieses irgendwie landwirtschaftlich zu nutzen. Ob das also
> wächst oder dreckig wird, ist normal völlig schnurz. Ob es eine rechtliche
> Grundlage gibt, weiß ich aber nicht, vermutlich zählt es streng genommen
> auch
> wie landwirtschaftliche Grünfläche.
>
> Ist es dagegen privater Grund, z.B. von einem Wohngebiet zur Straße, dann
> ist
> es üblicherweise eine landwirtschaftliche Nutzfläche, die du (während der
> Vegetationszeit) einfach nicht betreten darfst. Schließlich soll auch
> keiner
> über deinen Garten trampeln.
>
> Quelle:
>
> http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=NatSchG+BW+%C2%A7+51&psml=bsbawueprod.psml&max=true
>

(1) Jeder darf die freie Landschaft zum Zweck der Erholung unentgeltlich
betreten. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit
nur auf Wegen betreten werden. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder
Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der
Beweidung. Sonderkulturen, insbesondere Flächen, die dem Garten-, Obst- und
Weinbau dienen, dürfen nur auf Wegen betreten werden.

da steht also noch ein viel weitreichenderes Recht drin, als Du sagst, d.h.
man darf zunaechst mal ueberall in der freien Landschaft rumlaufen, mit der
Einschraenkung, dass zur Nutzzeit landwirtschaftlich genutzte Flaechen nur
auf Wegen betreten werden duerfen. M.E. kann man keinesfalls wie Du es tust
sagen, alles was kein Weg ist, ist eine genutzte Nutzflaeche. Natuerlich bin
ich auch dagegen, dass die Leute ueber die Aecker trampeln, aber man darf
prinzipiell als Fussgaenger nicht nur Wege nutzen.


> Die Vegetationszeit ist üblierweise die Zeit, in der ein Trameplpfad zum
> Trameplpfad wird. Denn wenn der Boden z.B. gefroren ist, bildet sich kein
> Trampelpfad.


in dem Gesetz steht nicht Vegetationszeit sondern Nutzzeit, weil man z.B.
ein abgeerntetes Feld betreten darf, auch wenn es erst August ist.


>
> Und bevor jemand mit foot=permissive kommt: Nur weil der Eigentümer
> resigniert
> hat und nicht mit jedem Streit anfangen will, heißt das nicht, dass es
> wirklich toleriert wird. ;-)
>

ist halt permissive. Wenn er resigniert, bedeutet das im Endeffekt, dass es
toleriert wird.

> Ausserdem hatte ich gedacht, dass auch die Nutzung von Feldwegen i.A.
> erlaubt ist, kann dafuer jetzt aber keine Quelle angeben.

Hier in Ba-Wü steht explizit an jedem asphaltiertem oder geschottertem Weg
> ein
> Sperrschild. Beinahe ausnahmslos. Die allgemeinen gesetzlichen Regeln sind
> dafür also eher irrelevant, weil individuelle Beschilderung vor allgemeiner
> Regelung geht. :)


naja, erstens wird man wohl als Fahrradfahrer auch bei kompletter Sperrung
in aller Regel keine Probleme bekommen und zweitens ist meist nur fuer
Kraftfahrzeuge gesperrt, und das ist auch gut so.

Martin
-------------- nächster Teil --------------
Ein Dateianhang mit HTML-Daten wurde abgetrennt...
URL: <http://lists.openstreetmap.org/pipermail/talk-de/attachments/20090115/6c5fc687/attachment.htm>


Mehr Informationen über die Mailingliste Talk-de