[Talk-de] Bahnsteigs- und Gleisnummern im neuen ÖP NV-Schema

Thomas Reincke mail at thomas-reincke.de
Di Jun 9 15:33:49 UTC 2009


Mirko Küster schrieb:
> Wer hat denn diese Definition erfunden? Bahnhof kann auch ein
> subjektiver Haltepunkt mit nur einem Stop sein. Entscheidend war das
> dort Kreuzugen möglich sind und z.B. ein FDL sitzt. Die Bahn legt
> fest welche Einstufung eine Betriebsstelle hat, nicht irgendeine
> subjektive Einschätzung.

Der Fahrdienstleiter sitzt heute meist entfernt auf irgendeinem
elektronischen Stellwerk und nicht mehr vor Ort.

Einen Fahrdienstleiter braucht es m.E. nicht unbedingt für einen 
Bahnhof. Es gibt Bahnhöfe die betrieblich "durchgeschaltet" sind, d. h. 
die Signale stehen in beiden Richtungen immer auf Fahrt und die Weichen 
lassen sich nicht umstellen. Auch in diesem Zustand wird es wohl weiter 
ein Bahnhof sein.

Die in Deutschland gültige amtliche Definition lautet übrigens:

> Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
> (EBO)
> Vom 8. Mai 1967, [Verkündet am 12. Mai 1967; BGBl. II S. 1563].
> Zulezt geändert durch Tuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31.
> Oktober 2006 [BGBl. I S. 2407, 2470] > Zweiter Abschnitt - Bahnanlagen
> § 4
> Begriffserklärungen
> (2) Bahnhöfe sind Bahnanlagen mit mindestens einer Weiche, wo Züge
> beginnen, enden, ausweichen oder wenden dürfen.

Die Faustregel lautet somit Wiche = Bahnhof, auch wenn die 
Unterscheidung zwischen Bahnhof und Haltestelle etwas für Profis ist.

> (9) Haltestellen sind Abzweigstellen oder Anschlußstellen, die mit
einem Haltepunkt örtlich verbunden sind.

dazu weitere Erklärungen

> (5) Abzweigstellen sind Blockstellen der freien Strecke, wo Züge von
> einer Strecke auf eine andere Strecke übergehen können.
> 
> (6) Überleitstellen sind Blockstellen der freien Strecke, wo Züge auf
> ein anderes Gleis derselben Strecke übergehen können.
> 
> (7) Anschlußstellen sind Bahnanlagen der freien Strecke, wo Züge ein 
> angeschlossenes Gleis als Rangierfahrt befahren können, ohne daß die
> Blockstrecke für einen anderen Zug freigegeben wird.
> Ausweichanschlußstellen sind Anschlußstellen, bei denen die
> Blockstrecke für einen anderen Zug freigegeben werden kann.

http://www.wedebruch.de/gesetze/betrieb/ebo1.htm





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