[Talk-de] highway=service für Fußwege mit access=foot?

Mario Salvini salvini at t-online.de
Di Mär 10 19:38:40 UTC 2009


Sebastian Hohmann schrieb:
> Tobias Knerr schrieb:
>   
>> Mario Salvini schrieb:
>>     
>>> also für OSM-Zwecke soltle es reichen Reiter als vehicle einzustufen 
>>> wenn nicht sogar als motor_vehicle (auch wenn ein Pferd keinen Motor im 
>>> eigentlichen Sinne hat)
>>>       
>> Hm, scheint doch nicht so klar zu sein, wie ich dachte. Ich war
>> eigentlich bisher der Meinung, dass Pferde klar keine Fahrzeuge sind
>> (sowohl vom sprachlichen her als auch im OSM-Sinn). Im Proposal, mit dem
>> "vehicle" eingeführt wurde, stand eigentlich ja:
>>
>> "There are many cases in the real world that require you to set a access
>> restriction for all vehicles. While there are work-arounds like
>> access=no foot=yes they still leave some issues. What about horses? What
>> if some new access-tag for non-vehicles (besides foot and horse) is
>> needed in the future?"
>>
>> Was keinen Zweifel lässt, dass das Proposal Pferde als nicht-Vehikel
>> aufgefasst hat.
>>
>>     
>
> Da Zeichen 250 Tiere nicht mit einschließt. Mit horse=* dürften ja wohl 
> eher Reiter gemeint sein. Ob gerittene Pferde allerdings einen anderen 
> Stand haben konnte ich nicht herausfinden.
>
> Gruß
>   
um jetzt einfach mal die passende Passage der StVO zu zitieren:

    *§28 Tiere*

     (1) Haus- und Stalltiere, die den Verkehr gefährden können, sind
    von der Straße fernzuhalten. Sie sind dort nur zugelassen, wenn sie
    von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie
    einwirken können. Es ist verboten, Tiere von Kraftfahrzeugen aus zu
    führen. Von Fahrrädern aus dürfen nur Hunde geführt werden.

     (2) *Für Reiter, Führer von Pferden sowie Treiber und Führer von
    Vieh gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden
    Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß*. Zur Beleuchtung müssen
    mindestens verwendet werden:

       1.

          beim Treiben von Vieh vorn eine nicht blendende Leuchte mit
          weißem Licht und am Ende eine Leuchte mit rotem Licht,

       2.

          beim Führen auch nur eines Großtieres oder von Vieh eine nicht
          blendende Leuchte mit weißem Licht, die auf der linken Seite
          nach vorn und hinten gut sichtbar mitzuführen ist.


besonders der erste Satz von Abs. 2 sagt uns, dass ein Pferd im Sinne 
der StVO mindestens als Fahrzeug einzustufen ist, weil der Führer des 
Pferdes dazu verpflichtet ist die Fahrbahn und ggf. Sonderwege (Z 238) 
zu nutzen (und nicht z.B. den Bürgersteig). Somit also für Deutschland 
mindestens unter vehicle_type=vehicle fällt.

Außerdem gilt wie für alle anderen im Straßenverkehr: möglichst rechts 
fahren, Abbiegen durch Handzeichen anzeigen, bei Dämmerung und 
Dunkelheit Beleuchtung (vorne weiß, hinten rot) haben.

Im Grunde ähnelt alles sehr den Regeln die auch bei Radfahrern gelten.

Gruß
 Mario




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