[Talk-de] Vandalismus-Arbeitsgruppe
André Reichelt
andre-r at online.de
So Mär 22 17:19:15 UTC 2009
Bernd Wurst schrieb:
> Du erkennst, dass ich damit aussagen will, dass man "gut" und "böse" nicht
> formal fassen kann?
Sicher kann man das! Ich autorisiere einfach bestimmte Personen, z.B.
Mitglieder der Arbeitsgruppe, dass sie im Falle einer begangenen
Straftat (Datenklau bei Google beispielsweise) die Daten wieder löschen
dürfen.
> Wenn es bei einem Bekannten gehäuft vorkommt, dass er geliehenes Zeug kaputt
> macht, werde ich ihm einfach nichts mehr ausleihen. Verklagen werde ich ihn
> nicht (wenn er den Schaden jeweils ersetzt).
Dein Beispiel ist zwar so richtig aber an dieser Stelle stark
konstruiert. Denn den OSM-Vandalen kenne ich nicht und er würde unter
verschiedenen Namen bei uns auftreten. Außerdem leihe ich ihm mein Auto
nicht aus sondern er nimmt es sich einfach.
Vielleicht habe ich ihm ja irgendwann mal gesagt, er kann es sich
nehmen, ohne mich zu fragen. Jetzt fährt er damit zwei Mal gegen den
Baum und ich entziehe ihm das Recht. Wenn er es dann trotzdem noch
macht, bleibt mir nichts anderes, als ihm die Polizei auf den Hals zu
hetzen.
Und wenn er in meiner Nachbarschaft hausieren geht und dort von jedem
einmal das Auto gegen den Baum fährt, dann würde man sich besprechen und
ggf. gemeinschaftlich gegen ihn vorgehen.
> Hui, jetzt doch technische Maßnahmen Marke "Holzhammer"?
Solange es hilft und man damit nicht all zu viele Menschen schädigt -
klar. Du wolltest jedoch die komplette Anmeldung sperren und das ist
dann doch reichlich unverschämt.
> Die sie aber zum Glück nur herausgeben dürfen wenn eine "schwerste Straftat"
> vorliegt. Du willst sagen wer bei OSM ein paar Objekte zu viel löscht ist
> Terrorist?
Was heisst da "zum Glück"? Wenn an einem Bus schmierereien angebracht
werden und die Tanke gegenüber hat die Straftat im Kasten, wird man auch
an die Betreiber heran treten und die Herausgabe der Bänder erwirken.
Warum sollte es bei Internet-Straftaten anders sein?
Jemand, der einen Straftäter durch solche Gesetze deckt, sollte gleich
wegen Beihilfe mitangeklagt werden. Es kann ja wohl nicht angehen, dass
ich mich hinter einer IP verstecken kann, oder? Wenn ich im realen Leben
scheiße baue, muss ich dafür gerade stehen. Warum also nicht auch im
Internet?
André
-------------- nächster Teil --------------
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