[Talk-de] Rechtliches: Übernahme von Daten von Amtseiten
Ulf Möller
usenet at ulfm.de
Di Sep 8 00:03:27 UTC 2009
Tobias Wendorff schrieb:
> So steht es im Gesetz. In der Begründung, der Kommentarliteratur und
> Urteilen betrifft es alle Veröffentlichung im öffentlichen Interesse.
Das sieht der Bundesgerichtshof nicht so: "sollten amtliche
Bekanntmachungen nur dann gemeinfrei sein, wenn sie ebenso wie die sonst
aufgezählten Werke eine normative oder einzelfallbezogene rechtliche
Regelung enthalten" (Urteil vom 20. Juli 2006)
Dann gibt es noch die Veröffentlichung im _amtlichen_ Interesse zur
allgemeinen Kenntnisnahme: Die setzt "ein spezifisches
Verbreitungsinteresse der Behörde voraus ... Ein solches Interesse liegt
insbesondere vor, wenn es um die Abwehr von Gefahren geht. In derartigen
Fällen ist die rasche und umfassende Information der Allgemeinheit
erforderlich ... Auf der anderen Seite fehlt das besondere Interesse in
der Regel, wenn das Werk nur allgemeine Informationen aus dem Bereich
der Daseinsvorsorge vermittelt."
In den Kommentaren findet man auch noch den Hinweis, dass § 5 als
Ausnahme vom Urheberrechtsschutz eng auszulegen ist.
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