[Talk-de] Bildung und Rechtschreibung geographischer Namen (Straßen etc.)

Tobias Wendorff tobias.wendorff at uni-dortmund.de
Di Sep 22 12:40:08 UTC 2009


Hallo Martin,

Martin Trautmann schrieb:
>> 1. Anwendung der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung:
>> http://www.stagn.de/Portals/0/ANWENDUNG%20DER%20NEUREGELUNG%20DER%20DEUTSCHEN%20RECHTSCHREIBUNG.pdf
> 
> Das wurde aber doch nur eine Empfehlung?

Ich denke, dass es nur eine Empfehlung ist, da der StAGN bei uns
keine hoheitlichen Aufgaben übernehmen kann. Die Namensbildung
übernehmen die Länder, welche es aber an die Katasterbehörden
weitergeben.

Wenn Du Dir anschaust, wer alles im Ausschuss sitzt, wird glaube
ich eine Art Zwang statt Empfehlung erkennbar:

http://de.wikipedia.org/wiki/St%C3%A4ndiger_Ausschuss_f%C3%BCr_geographische_Namen

Das amtliche Regelwerk gibt es hier:
http://www.ids-mannheim.de/reform/regeln2006.pdf
http://rechtschreibrat.ids-mannheim.de/download/regeln2006.pdf

Zitat aus Seite 5: "Das folgende amtliche Regelwerk, mit einem
Regelteil und einem Wörterverzeichnis, regelt die Rechtschreibung
innerhalb derjenigen Institutionen (Schule, Verwaltung), für die
der Staat Regelungskompetenz hinsichtlich der Rechtschreibung hat."

Die Verwaltung muss sich also an die neue Rechtschreibung halten,
die Katasterbehörde gehört aber zwangsmäßig dazu.

Daher entstehen also auch die Probleme, die wir derzeit haben:
In der einen Liste stehen die neuen Straßennamen, auf der Straße
jedoch die alten. Die Verwaltung muss sich schließlich anpassen.
Sinnvoll wäre hier natürlich, ALIAS-Namen zu führen.

Daher ist das vielleicht so:
"Ich empfehle Dir, die Namen zu übernehmen, sonst kannst Du
Dich auf eine lange Diskussion mit uns und der Bevölkerung
einstellen."

> Wie sollte man nun aber eigentlich folgende Namen schreiben?
> http://www.cite-baden-baden.de/05-presse/citezeitung/2005-08/2005-8-Lo.pdf
> * De Beauvoir-Weg
> * St. Exupéry-Weg

§ 50 obiger Regeln:
"Man setzt einen Bindestrich zwischen allen Bestandteilen mehrteiliger
Zusammensetzungen, deren erste Bestandteile aus Eigennamen
bestehen."

Somit *müssten*, regelkonform, überall Bindestriche zwischen kommen.

 > * Zola-Weg

§ 51 obiger Regeln:
"Man kann einen Bindestrich in Zusammensetzungen setzen, die als
ersten Bestandteil einen Eigennamen haben, der besonders hervorgehoben
werden soll, oder wenn der zweite Bestandteil bereits eine
Zusammensetzung ist."

> Ist das aus der Empfehlung ableitbar?

Nein, aber aus der amtlichen Regelgung. Es gilt aber nur für
neue Namen, nicht für vorhandene.

> Und was ist "richtiger": Dresdner oder Dresdener Straße, Frühling- oder 
> Frühlingsstraße?

Das kommt ja darauf an, ob es sich um einen Eigennamen oder einen
Appellativa handelt.

Viele Grüße
Tobias




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