[Talk-de] Lizenzwechsel-Bauchscmerzen

Falk Zscheile falk.zscheile at googlemail.com
Mi Jul 14 19:09:24 UTC 2010


Am 14. Juli 2010 20:07 schrieb Tobias Knerr <osm at tobias-knerr.de>:
> Dein Text ist leider ziemlich lang. ;)
>
> Hier daher erst einmal nur eine Antwort zu denjenigen Punkten, die m.E.
> auf einem Missverständnis der rechtlichen Situation deinerseits beruhen:
>
> Am 14.07.2010 18:38, schrieb Heiko Jacobs:
>> Bei einer Barbeiterkette A-B-C-D-E wird derzeit bei Zustimmung von A, B,
>> D und E und Nichtzustimmung von C offenbar davon ausgegangen, dass man
>> auf die Version B zurückgehen muss und C-E entfernen muss.
>
> Natürlich. D und E haben für die Erstellung ihres Werkes auf die Arbeit
> von C zurückgegriffen. Also ist C Miturheber an den Werken von D und E.
>
> Die Freigabe unter einer neuen Lizenz erfordert die Zustimmung aller
> Urheber.
>
>> Derzeitig mit CC-by-sa 2.0 präsentiertes Endprodukt ist aber E,
>
> ... ein Gemeinschaftswerk der Mapper A, B, C, D und E, dessen
> Veröffentlichung unter einer neuen Lizenz die Zustimmung all dieser
> Urheber erfordert.
>

Ich finde bei der Interpretation ist zwei Aspekte bisher nicht
hinreichend berücksichtigt worden:

1. Sehr oft hat man es (meiner Meinung nach) bei der oben
dargestellten A-B-C-D-E Bearbeitung nicht mit einem "echten"
Gemeinschaftswerk, sondern eher mit einer Parallelurheberschaft zu
tun. Zu dieser Sicht bringt mich folgende Überlegung: Wenn ich eine
Straße entlang fahre, und Fotomapping betreibe, dann nehme ich auch
die Informationen wieder auf, die schon in der Datenbank enthalten
sind. Ich trage sie nicht ein, weil sie schon drin stehen, wäre aber
dazu grundsätzlich in der Lage. Der Einfachheit halber lösche ich den
Weg nicht und trage ihn neu ein sondern ergänze allenfalls noch
fehlende Tags.

2. Ist bisher völlig ungeklärt, wie es aus rechtlicher Sicht zu werten
ist, dass ich für einen von mir eingetragenen Weg keinen
"Bestandsschutz" genieße. Jeder kann kommen und den Weg löschen und
anschließend (beruhend auf eigenen Daten) erneut eintragen. Außerdem
kann jeder die Wege nach belieben zerstückeln, ohne dass jemand dann
noch sehen kann wer der tatsächliche Urheber ist. In gewisser weise
verzichte ich also möglicherweise auf die Ausübung meines
Urheberrechts, sobald ein Dritter den Weg anfasst und Daten ergänzt.
Dafür spricht auch, dass über die history-funktion nicht zuverlässig
auf einen Urheber geschlossen werden kann und ich mich auch damit
abfinde wenn ich bei OSM-Mitmache. Ich sehe also gute Gründe eher auf
die Zustimmung des letzten Bearbeiters abzustellen und dann eine
bestehende Kette rückwärts zu gehen, wenn der letzte Bearbeiter nicht
zustimmt.

All das bringt mich im Augenblick eher zu der Auffassung, dass die
möglichen Löschorgien beim Wegfall eines Bearbeiters in der
A-B-C-D-E-Kette, wie sie hier im Raum stehen, die Rechtslage viel zu
eng interpretiert.

Gruß, Falk




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