[Talk-de] Bundesratsinitiative für "StreetView-Gesetz"
Johann H. Addicks
addicks at gmx.net
Mi Jul 14 20:17:24 UTC 2010
Am 14.07.2010 07:43, schrieb Martin Simon:
> Das ganze liest sich um Seite 20 herum für mich (kein Jurist)
> tatsächlich so, als könne ein Eigentümer oder Mieter die komplette
> Abbildung seiner Objekte unterbinden, _ausdrücklich_ auch, wenn es
> sich um bedeutende, denkmalgeschützte oder touristisch relevante
> Objekte handelt (das heißt Objekte, die jeden Tag - zunehmend
> georeferenziert - massenhaft von Privatpersonen und ein paar
> kommerziellen fotografiert werden).
Was "geschäftsmäßig" bedeutet, das wissen wir ja aus den Urteilen zur
Impressumspflicht bei Webseiten: Jeder der eine Seite anbietet, die
länger als nur ein paar Tage verfügbar ist, dem wird unterstellt,
geschäftsmäßig zu handeln, selbst dann wenn es sich um eine
nicht-gewerbliche und/oder reine Hobby- oder Privatseite handelt.
Und wer dort (blog..) künftig einmal in der Woche Bilder z.B. von
Radtouren in der Stadt einstellt, die aus dem Iphone stammen und somit
georeferenziert sind, wird dann mächtig Ärger bekommen...
Vielleicht lässt sich das auch abmahnen von besonders gesetzestreuen
anderen Bloggern. Wettbewerbsvorteil beim Platzieren der Adwords...
-jha-
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