[Talk-de] Wohngebiete, landuse=residential Verwendung - continued

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Fr Sep 16 11:40:58 UTC 2011


> Am 16. September 2011 04:44 schrieb Christian Müller <cmue81 at gmx.de>:
>> Am 15.09.2011 19:14, schrieb Martin Koppenhoefer:
>> Politische Grenzen _sind_ Ortsgrenzen (per Logik, per allg. Sprachgebrauch,
>> per Gesetz, seit Lebzeiten),
>> genauso wie die Grenze einer Siedlungsfläche eine Ortsgrenze /ist/.
> 
> 
> jetzt hast Du die Siedlungsgeographie und alles, was Du dazu gelesen
> hast, wieder vergessen? Vor ein paar Mails waren wir schon weiter.


Mir wäre - als Geograph - sehr daran gelegen, wenn ihr den Begriff der "Siedlungsgeographie" aus dieser Diskussion herauslassen könnte. Die Siedlungsgeographie ist ein Forschungszweig der Geographie und beschäftigt sich mit der Siedlung als solches (Lage, Morphologie, Genese und Funktion) und deren Einflüsse und Verflechtungen mit ihrem umgebenden Raum, nicht aber mit administrativen oder raumordnerischen Grenzziehungen. Das ist eben Teil der Raumordnung (auf der dann die Raumplanung aufsetzt). 

Generell ist auch der Begriff der "Siedlung" hier falsch gewählt. Denn: "Als Siedlung wird jede Form der menschlichen Niederlassung bezeichnet. Eine Siedlung besteht in der Regel aus einer oder einer Gruppe von Behausungen. Der Siedlungsbegriff umfasst den Lagerplatz einer Jägergruppe genauso wie die Millionenstadt, den Einzelhof ebenso wie das Stadtdorf, die Tankstelle ebenso wie die Ferienhauskolonie." (Borsdorf/Bender 2010: Allgemeine Siedlungsgeographie).

Die einzige Grenze, die die Siedlungsgeographie kennt (und interessiert), ist die Gemarkung (das jedoch nicht im rechtlichen, sondern im strukturellen Sinne). Demnach ist die Gemarkung die der Siedlung "begrenzendes, versteintes Gebiet". Die Gemarkung besteht dabei aus der Siedlung und der ihr zugehörigen Wirtschaftsfläche, welche wiederum aus der Flur besteht, die ihrerseits wiederum aus Flurstücken und Parzellen (also Besitzflächen) zusammengesetzt ist.

Also, lange Rede, kurzer Sinn: Bleibt bei der Raumordnung! Dankeschön. ;)

P.S.: Der Begriff "Ortsgrenze" ist weder rechtlich noch wissenschaftlich definiert. Nehmt stattdessen "Siedlungsfläche" (im raumordnerischen, nicht geographischen Sinne). Ich würde übrigens davon abraten, irgendwelche Grenzen außerhalb von Siedlungs- und Verwaltungsflächen zu definieren. Denn, was wollt ihr dann z.B. mit Aussiedlerhöfen tun?


>> Es ist also genauso gültig das /place polygon/ (wenn es denn deiner Meinung
>> nach schon eine Ortsgrenze darstellt) eher an die politische Grenze zu
>> vergeben.
> 
> 
> es wäre prinzipiell genauso möglich, dann müsste man für geographische
> Ortsgrenzen einen neuen tag erfinden und hätte die administrativen
> Grenzen doppelt drin. Wieso sollte man das tun?

Würde mich mal interessieren, wie so eine geographische Ortsgrenze aussieht... ;)


>> Es gibt nicht /die/ Ortsfläche.  Je nachdem in welchem Kontext und Sinn der
>> Ortsname gebraucht wird, handelt es sich um völlig andere Flächen.  _Alle_
>> konkreten Flächen (und mehr) sind aber der /Ort/.
> 
> 
> jaja. Die von den Verwaltungsgrenzen umschlossenen Flächen würde man
> allerdings eher nicht als "Ortsfläche" bezeichnen. Eher als
> "Gemeinde", oder was es sonst ist.

Genau. Die Gemeinde ist die "kleinste sich selbst verwaltende politische Einheit im Staat mit räumlichen Territorium" (Lexikon der Geographie). Dieses Territorium ist ihre Gemeindefläche (Gemarkungsfläche bzw. die Summe ihrer Gemarkungsflächen). Eine Gemeinde kann mehrere Gemarkungsflächen innehaben; z.B. dann, wenn Eingemeindungen stattgefunden haben.


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