[Talk-de] Potlach 2 - kein bing-Hintergrund-Bild mehr bei Militaerflaechen
Jochen Topf
jochen at remote.org
Mo Feb 6 12:39:11 UTC 2012
On Mon, Feb 06, 2012 at 01:20:58PM +0100, Martin Koppenhoefer wrote:
> Was militärische Schutzgebiete angeht, dürfte die Lage praktisch
> überall auf der Welt so sein, dass man die nicht abbilden darf,
Dazu sagt das dt. Strafgesetzbuch:
§ 109g Sicherheitsgefährdendes Abbilden
(1) Wer von einem Wehrmittel, einer militärischen Einrichtung oder Anlage oder einem militärischen Vorgang eine Abbildung oder Beschreibung anfertigt oder eine solche Abbildung oder Beschreibung an einen anderen gelangen läßt und dadurch wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer von einem Luftfahrzeug aus eine Lichtbildaufnahme von einem Gebiet oder Gegenstand im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes anfertigt oder eine solche Aufnahme oder eine danach hergestellte Abbildung an einen anderen gelangen läßt und dadurch wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in Absatz 1 mit Strafe bedroht ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Abbildung oder Beschreibung an einen anderen gelangen läßt und dadurch die Gefahr nicht wissentlich, aber vorsätzlich oder leichtfertig herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Die Tat ist jedoch nicht strafbar, wenn der Täter mit Erlaubnis der zuständigen Dienststelle gehandelt hat.
Das ist ne ziemlich hohe Hürde, die das Gesetz hier anlegt. Da muss schon eine
Gefahr für "die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft
der Truppe" bewiesen werden, die durch diese Abbildung hervorgerufen wird,
bevor das strafbar sein kann. Ich hatte schon vor ner Weile mal die
Gesetzeskommentare daraufhin durchgeschaut und die meinten das auch, dass da
schon eine konkrete Gefahr sein muss. Also dieser Paragraf rechtfertigt die
Verpixelung m.E. nicht. Ganz abgesehen davon, dass bei der Verpixelung ja auch
offenbar einige *ehemalige* Militärflächen mit erfasst wurden.
Jochen
--
Jochen Topf jochen at remote.org http://www.remote.org/jochen/ +49-721-388298
Mehr Informationen über die Mailingliste Talk-de