[Talk-de] Grenzen und Adminlevel

Falk Zscheile falk.zscheile at gmail.com
Do Sep 6 06:36:31 UTC 2012


Hallo,

sorry für den vielen Text, aber ich dachte ich unterfüttere euren
Streit noch ein wenig mit theoretischem Hintergrund.

Die Feinheiten der einzelnen Gemeinde-/kommunalordnungen der Länder
sind mir zwar nicht vertraut. In Jedem Bundesland heißen die
Zusammenschlüsse von einzelnen Gemeinden anders und unterscheiden sich
natürlich auch etwas in ihrer rechtlichen Konstruktion. Man kennt
Einheitsgemeinde, Großgemeinde, Samtgemeinde, Verbandsgemeinde etc.
Aber egal wie man das Kind nennt -- Sinn ist es, die einzelnen
Ortsgemeinden zu entlasten. Aufgaben, die in der örtlichen
Gemeinschaft wurzeln müssen dem Grundsatz nach auch von der
(Orts-)Gemeinde wahrgenommen werden. Leider sind viele Aufgaben
mittlerweile so personalintensiv und die einzelnen Gemeinden so arm,
dass sich diese keinen so umfangreichen Verwaltungsapparat mehr
leisten können, wie er zur Aufgabenerledigung eigentlich notwendig
wäre. Deshalb lässt man diese Aufgaben die eigentlich von den
einzelnen Ortsgemeinden auf ihrem Gebiet zu erledigen wären, von der
Einheitsgemeinde etc. erledigen und verteilt so insbesondere die
Personalkosten auf viele Schultern. Die Aufgabenerledigung durch die
Einheitsgemeinde kann dabei nach Außen durchaus Namens und Vollmacht
der Ortsgemeinde erfolgen.

Entscheidend ist meiner Meinung nach, dass es bei all diesen
Konstruktionen eine Institution (Einheitsgemeinde) gibt, welcher die
Ortsgemeinden angehören und welche diese zu einer neuen
Organisatorischen Einheit zusammenfasst. Selbst wenn man sagt, es
handelt sich hierbei nicht um ein klassisches Hirarchisches Verhältnis
zwischen Orts- und Einheitsgemeinde, so ist die Einheitsgemeinde
aufgrund ihrer Zusammenfassungsfunktion eine Institution, die über den
Ortsgemeinden steht. Wenn man in Ort A ist möchte man ja wissen ob der
Verwaltungssitz der Einheitsgemeinde x oder eben y zuständig ist.
Meiner Meinung nach daher Adminlevel 7 für > Samtgemeinde,
Einheitsgemeinde , Verbandsgemeinde etc. und Adminlevel 8
Ortsgemeinden (Gemeinden die einer Einheitsgemeinde etc. zugehören)

Gruß, Falk

Am 6. September 2012 01:52 schrieb  <smarties at gmx-topmail.de>:
> Hallo alle zusammen,
>
> User: ludwich, aus Bayern, und ich aus Niedersachsen haben einen Streit um Admin-Level von Grenzen. Ich benötige Eure Meinung dazu weil es bereits zu einem kleinem Edit-War kam. Die Frage lautet: ist eine Einheitsgemeinde=Adminlevel 7 und somit gleichwertig wie eine Samtgemeinde oder ist eine Einheitsgemeinde=Adminlevel 8 wie die viel kleineren Gemeinden.
>
> ---
>
> Ludwich hat sämtliche Grenzen in Deutschland angepasst. Er habe auf seinem Garmin festgestellt das alles nicht so richtig funktioniert und deswegen Deutschlandweit Adminlevels verändert. Er behauptet das er den Adminlevel der Grenzen nach Vorgabe des Gemeindeschlüssel verändert hat.
>
> Meiner Meinung nach hat er dabei die unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer völlig ignoriert denn in Niedersachsen ist eine Einheitsgemeinde [1] genauso mächtig wie eine Samtgemeinde. Beide sind mächtiger als Gemeinden. Ludwich hat das nicht nur missachtet sondern sogar komplett auf den Kopf gestellt und sämtliche Einheitsgemeinden von 7 auf Adminlevel 8 geändert und somit auf dieselbe Stufe wie die viel kleineren Gemeinden gestellt.
>
> Also meine Meinung in Niedersachsen:
> Landkreis = Adminlevel 6
> Samtgemeinde, Einheitsgemeinde = Adminlevel 7
> Gemeinde = Adminlevel 8
>
> Nach Meinung von ludwig gehört es wie folgt in Niedersachsen:
> Landkreis = Adminlevel 6
> Samtgemeinde = Adminlevel 7
> Gemeinde, Einheitsgemeinde = Adminlevel 8
>
> [1] http://de.wikipedia.org/wiki/Einheitsgemeinde
>
> ---
>
> Als Streitbeispiel haben wir die Stadt Schneverdingen (Adminlevel 7 oder 8?) und die Samtgemeinde Schwarmstedt Adminlevel 7 genommen.
>
> --
>
> Mit freundlichen Grüßen
> Stephan
> aka smarties
>




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