[Talk-de] Fwd: Darstellung der Wanderwege des Harzklubs im OSM

bkmap burkhard.kirchner at web.de
Mi Sep 19 09:26:11 UTC 2012


Am 18.09.2012 21:26, schrieb Manuel Reimer:
> Johannes Hüsing wrote:
>> Dann wäre es ja auch schon strittig, ob man operator=REWE mit beim
>> Supermarkt einträgt.
>
> ... oder gar "name=REWE"...
>
> Ich frage mich hier, was das Markenrecht tatsächlich aussagt. Nennen und
> niederschreiben wird man den Namen ja wohl dürfen.
>

Soweit ich weiß, kann die Nennung einer Wortmarke im geschäftlichen 
Verkehr nicht untersagt werden 
(http://dejure.org/gesetze/MarkenG/23.html). Ich darf den Namen nur 
nicht für einen anderen Wanderweg verwenden.

Ich denke der Knackpunkt ist vielmehr die Urheberschaft für den Wegverlauf:

§ 59 Werke an öffentlichen Plätzen
(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, 
Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder GRAPHIK, 
durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und 
öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse 
nur auf die äußere Ansicht.

Also ausdrucken als GRAPHIK darf ich den Wegverlauf, wenn ich die Wege 
anhand der Schilder selbst erfasst habe. Datenbanken sind aber nicht 
ausdrücklich erwähnt. Wahrscheinlich muss das ein Gericht entscheiden. 
Das könnte kurios werden, weil deutsche Gerichte gedruckte Landkarten 
als Datenbanken eingestuft haben :-)


Gruß Burkhard






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