[Talk-de] Bauliche Trennung

Wolfgang Hinsch osm-listen at ivkasogis.de
Fr Jul 5 01:40:32 UTC 2013


Hallo Trikon,

Am Donnerstag, den 04.07.2013, 18:52 +0200 schrieb Tirkon:
> Georg Feddern <osm at bavarianmallet.de> wrote:
> 
> >Sie verwendet lediglich die Formulierung
> (a)
> >"durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt" = 
> >bauliche Trennung wie bei OSM
> >und grenzt ausdrücklich davon ab
> (b)
> >"durch Fahrstreifenbegrenzung(Zeichen 295) oder durch Leitlinien 
> >(Zeichen 340) markiert".
> 
> Ich hatte es schon einmal in diesem Thread versucht, zu erklären.
> Daher verdeutliche ich es noch einmal ausführlicher und anhand einer
> Zeichnung:
> (a) behandelt die Trennung der Richtungsfahrbahnen. 
> (b) behandelt die Trennung der Fahrstreifen innerhalb einer
> Richtungsfahrbahn und nicht die Trennung der Richtungsfahrbahnen. 
> Die in (b) erwähnten Leitlinien (gestrichelte Linie) werden niemals
> zur Richtungsfahrbahntrennung benutzt. Eine Trennung der
> Richtungsfahrbahnen durch Linien wird im §3 Abs.3 Nr.2c STVO(DE)
> nirgendwo explizit erwähnt. Von daher findet zwischen (a) und (b) auch
> keine Abgrenzung bezüglich der Richtungsfahrbahntrennung statt. (a)
> und (b) beziehen sich auf zwei unterschiedliche Dinge.

Nein, eben nicht. "Durch 295 oder durch 340 getrennt".

Zeichen 295 ist definiert als "die durchgehende Linie". (Anlage zur
StVO, Zeichen 295)

in 1b trennt sie den _Fahrbahnteil_ für den Gegenverkehr ab und nicht
eine andere Fahrbahn.


> 
> _________________________________
> 
> <--            <--            <--  
> - - - - - - - - - - - - - - - - -(b)
> <--            <--            <--
> _________________________________(a)
> _________________________________(a)
> 
> -->            -->            -->
> - - - - - - - - - - - - - - - - -(b) 
> -->            -->            --> 
> _________________________________
> 

Bis auf dich scheinen alle (?) der Meinung zu sein, dass ein
"aufgemalter Strich" kein Bauwerk ist und auch kein Bauwerk trennt,
nicht baulich ist ....

(a) != Bauliche Trennung

(a) = 295
(b) = 340

(a) ~ (b)

a und b haben im Wesentlichen die gleiche Bedeutung mit der Ausnahme,
dass a nicht überfahren werden darf.

a kann auch zwischen den Fahrspuren für die gleiche Richtung liegen.
Dann ist es immer noch 295

Ebenso kann b in der Mitte sein. Dann ist es immer noch 340.

Wenn (a) doppelt ist, ist (a) besser zu sehen. Den Zweiten sieht man
besser. Außerdem spart man Farbe gegenüber einem ganz dicken Strich. Die
Teile der Fahrbahn mit Gegenverkehr haben etwas mehr Abstand zueinander.
Das ist alles. Eine weitere Bedeutung ist an keiner Stelle erkennbar.
Weder wird die Geschwindigkeit tangiert, noch das Bauwerk.

Sind die beiden Linien weiter voneinander entfernt, malt man da häufig
noch schräge Striche zwischen. Das ist dann eine auf die Fahrbahn
gemalte Sperrfläche. Baulich getrennt ist die Fahrbahn erst, wenn die
Verkehrsinsel kommt, oder die Leitplanke oder ...

(a) kann zusätzlich _Seiten_streifen abgrenzen. An der Seite, nicht in
der Mitte. Gemeint ist z.B. der Radweg. Dann darf (a) überfahren werden,
um Grundstückszufahrten oder Parkplätze zu erreichen. Auch da ist es
aber eben keine bauliche Trennung.

Wenn aber in der Mitte der Straße Grundstücke oder Parkplätze liegen
sollten, würde ich das als bauliche Trennung durchgehen lassen ;-)

Gruß, Wolfgang






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