[Talk-de] Datenmodell für straßenbegleitende Wege (war: Fahrradwege taggen, "Lübecker Methode")

Wolfgang Hinsch osm-listen at ivkasogis.de
Mo Nov 4 00:47:50 UTC 2013


Am Sonntag, den 03.11.2013, 23:59 +0100 schrieb Bernhard Weiskopf:
> > Von: Wolfgang Hinsch [mailto:osm-listen at ivkasogis.de]
> > Am Sonntag, den 03.11.2013, 22:37 +0100 schrieb Bernhard Weiskopf:

> > > StVO: "Der  Radverkehr  darf  nicht  die  Fahrbahn,  sondern  muss den
> > > Radweg benutzen". (-> Fahrbahbenutzungsverbot)
> > 
> > Nee, das war mal.
> > 
> > §2 Abs. 4 Satz 2ff:
> > "Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht
> > nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist.
> > Rechte Radwege ohne die Zeichen 237,
> > 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237,
> > 240 oder 241 dürfen nur benutzt
> > werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr
> > frei“ angezeigt ist."
> 
> Nee, das ist immer noch so:  Benutzungspflichtige Radwege müssen benutzt werden.
> 
> Du hast nur zitiert, was "benutzungspflichtig" bedeutet, das war hier gar nicht strittig. Es ging ausschließlich um benutzungspflichtige Radwege.
> 

Na, dann zähl' ich noch mal ein paar Erbsen dazu:

STVO, Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1), Abschnitt 5 Sonderwege, Zeichen 237
Radweg

;-)

Gruß, Wolfgang





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