[Talk-de] Datenerfassung für stadtverträgliches LKW-Routing im Rheinland
Florian Lohoff
f at zz.de
So Mär 13 13:07:20 UTC 2016
On Sun, Mar 13, 2016 at 01:45:24PM +0100, uwe_sennewald at hotmail.com wrote:
> Hallo Flo,
>
> hättest du die für Gefahrgut gesperrten Straßen erfasst, hättest du
> dir viel Arbeit sparen können, hazmat=no und hazmat:water=no wurden
> nicht um sonst erfunden.
Es gibt ein "Grundnetz" das ist eine Positivliste - Siehe Gesetzteslage
und es gibt auch Sperrungen. Ich habe beides eingetragen. Es ist
beides notwendig. hazmat:water ist mir reichlich egal weil es für das
routing so gut wie keine zwingenden änderungen gibt. So geht
die A2 bei Rheda-Wiedenbrück durch eine Wasserschutzzone (auch auf
der Autobahn Beschildert - trotzdem darf da natürlich jeder durch)
Anders ist das bei Explosivstoffen, Giftstoffen etc ...
> An Straßen hazmat=designated zu mappen hat für mich den gleichen
> Sinn wie bicycle=no an Autobahnen.
Das Gefahrgutstraßengrundnetz darf von einem ADR Transport nur im
direkten lieferverkehr verlassen werden und das vom nächstgelegenen
Punkt.
Das hazmat=designated gibts im Gesetz zum ADR daher ist das sogar
zwingend zu mappen wenn wir ADR Routing mit OSM machen wollen.
Und hazmat:water ist eine GANZ andere Geschichte die mit hazmat
eigentlich nichts zu tun hat. Das sind Gewässerschutzzonen
die aus einem völlig anderen Gesetz kommen und wird in
der Verwalungsvorschrift insofern erwähnt weil dort die
Wassergefährdenden Stoffe genannt werdne.
https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4isches_%C3%9Cbereinkommen_%C3%BCber_die_internationale_Bef%C3%B6rderung_gef%C3%A4hrlicher_G%C3%BCter_auf_der_Stra%C3%9Fe
https://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinien_zur_Durchf%C3%BChrung_der_Gefahrgutverordnung_Stra%C3%9Fe_und_Eisenbahn
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=9&ugl_nr=924&bes_id=3081&val=3081&ver=7&sg=&aufgehoben=N&menu=1
[ ... ]
2.
Besondere Richtlinien
2.1 Die Fahrwege für die dem § 7 GGVSE unterliegenden Beförderungen werden nach
§ 7 Abs. 3 GGVSE grundsätzlich durch Allgemeinverfügung positiv bestimmt.
Für die Beförderung der in der Anlage 1 der GGVSE aufgeführten Güter, die
ausschließlich von Industrie und Gewerbe verwendet werden, wird der Fahrweg im
Einzelfall positiv bestimmt.
Flo
--
Florian Lohoff f at zz.de
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