[Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil
sepp1974 at posteo.de
sepp1974 at posteo.de
Di Nov 6 09:33:21 UTC 2018
Martin, es geht um das namentliche Benennen von Betreibern,
Verantwortlichen, Inhabern, etc. pp. <= DAS SIND PERSONENBEZOGENE DATEN
und ziemlich klar und eindeutig und NICHT ABSCHLIESSEND in der DS-GVO
benannt. Jede Verknüpfung des Namens einer natürlichen Person mit einem
POI ist bereits Verarbeitung die ohne das Einverständnis des
Namensinhabers nicht erlaubt ist, ohne die Voraussetzungen nach Art. 6
zu erfüllen. OSM erfüllt die Voraussetzungen dafür nicht!
Wenn Du ein Abgeordnetenbüro mappen willst, tue das als Büro und
Abgeordnetenbüro in der Beschreibung. Der Name des Abgeordneten hat dort
von Dir eingetragen nichts zu suchen, es sei denn, Du holst Dir vom
Abgeordneten die schriftliche Bestätigung dies zu tun und hinterlegst
diese als file in der Datenbank.
Heißt die Kneipe "Werners Glasbiergeschäft" ist das der Kneipenname und
wird als solcher gemappt. inhaber, Hausmeister, Koch und Bedienung haben
NAMENTLICH als PERSON in OSM nix zu suchen, völlig egal ob der Koch
nicht kochen kann oder die Bedienung Doppel-D und bauchfrei trägt!
Das Persönlichkeitsrecht ist wesentlich stärker als das begrenzte
Interesse einer unbestimmten Allgemeinheit anhand von personenbezogenen
Daten mögliche Rückschlüsse auf Qualität oder historische Aktivitäten
dieser Person zu ziehen. Dafür gibt es das Handelsregister oder aber die
Webseite des Ladens, auf der der Betreiber selbst die Informationen
bereit stellt und zwar genau die, die er bereit stellen möchte! DS-GVO
ist zum Schutz der Persönlichkeitsrechte erlassen worden und das haben
wir verdammt nochmal zu respektieren!
Heißt die Firma "Max Mustermann Hausmeisterservice" ist das der
Firmenname (Punkt) - daran gibt es überhaupt nichts zu rütteln. Eine
Firma ist keine natürliche Person und fällt damit nicht unter die
DS-GVO, mappst Du Herrn Max Mustermann zusätzlich als Betreiber oder
Inhaber, ist das ein klarer Verstoß gegen die DS-GVO und darum geht es,
nur darum!
Hast Du nun eine GbR deren Inhaber nicht mit dem bspw. namentlich
benannten Altbetreiber in Zusammenhang steht, muss dafür eine
entsprechende Regelung gefunden werden, so die aktuelle
Firmenbezeichnung die Nennung des aktuellen Inhabers verlangt. Davon
sind wir aber meilenweit entfernt mit der aktuellen Diskussion.
Meine ganz persönliche Meinung dazu ist, dass das Persönlichkeitsrecht
des in dem Fall rechtlich zu mappenden Firmeninhabers stärker als die
Verpflichtung aus dem Handelsregister ist, denn Persönlichkeitsrechte
sind im Grundgesetz verankert. Das Handelsrecht als solches ist
nachgeordnetes Recht. Ich kann mich aber durchaus damit anfreunden, wenn
die Backstube "Bäckerei Willy Brötchenteig, Inh. G. Sauerteig" als
Firmenname gemappt wird und G. Sauerteig nicht als Betreiber extra noch.
Habe ich nun irgendwo einen trafo stehen und mappe als Betreiber die
Stadtwerke soundso, ist das doch völlig i.O. und legitim. Die Stadtwerke
soundso sind keine personenbezogenen Daten nach der DS-GVO.
Und solange der Bürgermeister nicht namentlich benannt wird, kannst Du
gern im Rathaus sein Büro mappen, vergiß bitte Toiletten und
Abstellräume nicht.
Werde Dir doch mal über den Begriff des Auswertens klar. Jeder der nach
dem Erfassen des Datensatzes diesen einsieht, ist bereits Auswerter,
völlig unabhängig davon, ob und was er mit den Daten anschließend
anstellt. Sobald ich lesen kann, dass im Rathaus Bürgermeister Eder sein
Unwesen treibt, bin ich bereits in der Auswertung und das nur innerhalb
von OSM ohne auch nur eine einzige andere Verknüpfung hergestellt zu
haben.
Gruß Sepp
Am 06.11.2018 09:41 schrieb Martin Koppenhoefer:
> sent from a phone
>
>> On 6. Nov 2018, at 07:19, sepp1974 at posteo.de wrote:
>>
>>
>> Yep, der Text zur DS-GVO ist dort ziemlich eindeutig.
>>
>> Eine Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt, sobald ich diese
>> innerhalb des POI's mit Adresse, Telefonnummer oder weiteren Daten
>> verknüpfe.
>
>
>
> „diese“ was? Diese Firmennamen? Oder diese Namen von Privatleuten? Wie
> steht es mit Abgeordnetenbüros?
> Darf man ein Rathaus mappen, wenn man dadurch implizit auch mappt wo
> der Bürgermeister sein Büro hat, sind das nicht Daten die
> personenbeziehbar sind? Oder gibt es evtl Grenzen bei der
> „Personenbeziehbarkeit“? Alle Daten die sich nicht auf natürliche
> Dinge und Tote beziehen sind irgendwie personenbeziehbar, es kommt
> darauf an, welche Bezüge der Auswerter herstellt.
>
>
>
>
>>
>>
>> Es wurden in dieser Diskussion bis heute keinerlei nachvollziehbare
>> Gründe geliefert, diese Daten überhaupt zu erfassen.
>
>
> es wurden Gründe genannt, nur weil du die nicht nachvollziehen
> konntest, oder dabei an Servicekräfte im bauchfreien Top denken
> musstest, heißt das nicht, dass es sie nicht gibt.
>
>
>
>> Das läßt mich zum Schluss kommen, sie werden lediglich erfasst um des
>> Erfassens Willen (weil es eben technisch geht und vielfach die Meinung
>> vertreten wird, dass das was irgendwo für jedermann sichtbar dran
>> steht, für die breite Öffentlichkeit bestimmt wäre).
>
>
> es geht nicht um alles was irgendwie erkennbar ist, sondern um
> Firmennamen. Niemand will hier Klingelschilder von Privatleuten mappen
> oder ähnliches.
>
>
>>
>> ...halte ich es für angebracht, die Möglichkeit zur Eintragung
>> personenbezogener Daten
>>
>> 1. durch eine unmißverständliche Dokumentation im Wiki als nicht
>> zulässig zu kennzeichnen
>
>
> steht das nicht schon irgendwo?
>
>
>
>> 2. den bestehenden Datensatz zu sichten und automatisiert und/oder
>> händisch auszusortieren und
>> 3. (falls das zuviel oder nicht umsetzbar ist) die
>> Erfassungsmöglichkeit generell zu deaktivieren und damit auf derartige
>> Daten generell zu verzichten.
>
>
> mal sehen, 2 halte ich für theoretisch denkbar, 3 ist technisch
> unmöglich, zumindest solange man beliebige tags nutzen kann.
>
>
> Gruß, Martin
>
>
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