[Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

Stefan Kaufmann transit at shutterworks.org
Di Nov 6 12:16:21 UTC 2018


Am 06.11.18 um 09:41 schrieb Martin Koppenhoefer:

> Darf man ein Rathaus mappen, wenn man dadurch implizit auch mappt wo der Bürgermeister sein Büro hat, sind das nicht Daten die personenbeziehbar sind? Oder gibt es evtl Grenzen bei der „Personenbeziehbarkeit“? Alle Daten die sich nicht auf natürliche Dinge und Tote beziehen sind irgendwie personenbeziehbar, es kommt darauf an, welche Bezüge der Auswerter herstellt.

_Wo_ das Buergermeisterbuero ist, ist kein personenbezogenes Datum,
sondern eine Funktionsbezeichnung eines Raums. Wenn dort „Buero
Buergermeister Koppenhoefer“ stehen wuerde, ist das etwas anderes. In
ersterem Fall wuerde der Personenbezug erst durch die Zuordnung
„Buergermeiser == Koppenhoefer“ hergestellt werden. Das ist in der OSM
nicht der Fall.


> es geht nicht um alles was irgendwie erkennbar ist, sondern um Firmennamen. Niemand will hier Klingelschilder von Privatleuten mappen oder ähnliches.

Das ist hier aber ein Spezialfall. Die Rede war in der Diskussion auch
davon, den Inhabernamen mit zu mappen. Das ist eine andere Liga als der
Name der juristischen Person (Firma).


>> 2. den bestehenden Datensatz zu sichten und automatisiert und/oder händisch auszusortieren und
>> 3. (falls das zuviel oder nicht umsetzbar ist) die Erfassungsmöglichkeit generell zu deaktivieren und damit auf derartige Daten generell zu verzichten.
> 
> mal sehen, 2 halte ich für theoretisch denkbar, 3 ist technisch unmöglich, zumindest solange man beliebige tags nutzen kann.

Naja, sollten Personen tatsaechlich ihre Rechte nach DSGVO gegenueber
der OSM geltend machen wollen, ist die angenommene Denk- oder
Machbarkeit eigentlich zweitrangig. Was getan werden muss, bestimmt das
Gesetz.

regards,
-stk




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