[Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

Mark Obrembalski mark at obrembalski.de
Mi Nov 7 00:58:05 UTC 2018


Am 06.11.18 um 22:00 schrieb Hartwig Alpers:
> 
> 
> On 06.11.18 21:37, Mark Obrembalski wrote:
>> Am 06.11.18 um 17:51 schrieb sepp1974 at posteo.de:
>>
>>> Selbst wenn nach Art. 6 [1] e od. f eine legitime Möglichkeit 
>>> gefunden werden würde, scheiterts doch ganz sicher an der 
>>> Verpflichtung zur Information nach Art. 14.
>>
>> Diese Verpflichtung besteht ja nach Art. 14 Abs. 5 Buchst. b) gerade 
>> nicht, wenn "die Erteilung dieser Informationen sich als unmöglich 
>> erweist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde". Wenn 
>> es daran also sicher scheitern würde, besteht die Pflicht gar nicht.
> 
> Es scheitert aber bei uns eher nicht an der faktischen Unmöglichkeit, 
> sondern daran, daß sich niemand die Mühe macht, dem Ladeninhaber (oder 
> wem immer) die Information zu erteilen.

Es gibt genau zwei Möglichkeiten:

1. Es ist mit verhältnismäßigem Aufwand möglich, den Betroffenen zu 
informieren. Dann sollten wir diesen Aufwand betreiben.

2. Es ist nicht mit verhältnismäßigem Aufwand möglich, den Betroffenen 
zu informieren. Dann dürfen wir es auch sein lassen.

Wir sollten aber ganz bestimmt nicht auf die Erfassung im Rahmen einer 
Geodatenbank sinnvoller Daten verzichten, weil das irgendwelche 
datenschutzrechtliche Informationspflichten auslösen könnte.

Gruß,
Mark





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