[Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil
Mark Obrembalski
mark at obrembalski.de
Mi Nov 7 17:24:47 UTC 2018
Am 07.11.18 um 09:49 schrieb sepp1974 at posteo.de:
>
> Ich hätte nur endlich gern mal die Frage beantwortet, wozu der Datensatz
> Betreiber/Opperator im Zusammenhang mit persönlichen Daten überhaupt
> gemappt werden muss / soll / kann?
Für die Anwendbarkeit der DSGVO spielt es keine Rolle, ob wir ein
persönliches Datum unter "name", unter "operator" oder unter "wrdlbrmpf"
eintragen. Was die Abwägung mit den Interessen des Betroffenen angeht,
könnte es eine Rolle spielen, dass "name" von vielen Anwendungen
ausgewertet wird, "operator" seltener und "wrdlbrmpf" fast gar nicht.
> Auch das ist nicht geklärt! Letztendlich bleibts am
> Mapper hängen, der auf den Hilfeseiten weder eine Handlungsgrundlage
> bekommt, noch im Falle einer notwendigen Löschung überhaupt die
> Möglichkeit hat, den Datansatz tatsächlich zu entfernen (Archiv) oder zu
> anonymisieren.
Deshalb liegt die Verantwortung sicher auch nicht nur beim Mapper.
Soweit sie das tut, kann der Mapper allerdings ziemlich entspannt sein.
Weder werden die Datenschutzbehörden irgendwann in nächster Zeit gegen
einzelne Mapper vorgehen nocht nimmt der normale Craftmapper am
Wettbewerb im Sinne des UWG teil, kann also auch nicht mit Aussicht auf
Erfolg wegen Wettbewerbsverstößen abgemahnt werden.
Gruß,
Mark
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