[Talk-de] BKG-Mapathon: allgemeinbildende Schulen

Manfred Reiter derfredreiter at gmail.com
Do Mai 6 06:29:31 UTC 2021


Was bedeuten diesen Aussagen bezüglich der Nicht-Attribution durch BKG?



Stefan Kaufmann <transit at shutterworks.org> schrieb am Mi., 5. Mai 2021,
23:12:

> Am 04.05.21 um 10:34 schrieb Christoph Hormann:
>
> > Wenngleich ich natürlich nicht für die gesamte OSM-Community spreche,
> kann ich von meiner Seite nur sagen, dass solange das BKG bei öffentlicher
> Nutzung von OSM-Daten nicht bereit ist, den Nutzer auf OpenStreetMap als
> Quelle in einer Form hinzuweisen, die der etablierten Praxis und den
> Anforderungen der ODbL entspricht, ich keine Grundlage für eine Kooperation
> sehe.
> >
> > (dieser Kommentar scheint jetzt vielleicht etwas am Thema vorbei,
> allerdings ist der Stein des Anstoßes ja auch von der erwähnten Wiki-Seite
> verlinkt:
>
> Ich halte es fuer wichtig, sich hier nochmal den Rechtsrahmen vor Augen
> zu fuehren. Die OSM, die die ODbL fuer die Datenbank anwenden moechte,
> stuetzt sich hier auf das Sui-Generis-Recht fuer Datenbankhersteller
> u.A. nach §§ 87a ff. UrhG.
>
> Bei den Daten in der OSM handelt es sich um Faktendaten, d.h.
> zweifelsfrei durch beliebige Dritte nachvollziehbare Informationen z.B.
> zu Standorten, Beschaffenheiten etc von Dingen im oeffentlichen Raum.
> Faktendaten an sich unterliegen nicht dem Urheberrecht, und das ist auch
> gut so. Falls dem nicht so waere, koennten ich und andere z.B. ein
> Immaterialgueterrecht an von mir (oder eben diesen Dritten) vermessenen
> Fakten in Anspruch nehmen und dieses Wissen praktisch privatisieren. Nur
> weil ich gemessen habe, dass die Lufttemperatur aktuell bei mir vor dem
> Fenster 4°C betraegt, kann und darf ich Dritten gegenueber keine
> Auflagen machen, was sie mit diesem Wissen anstellen – und das ist auch
> gut so! Weil wenn dem so waere, koennten das Dritte auch bei beliebigen
> Faktendaten tun.
>
> Das Datenbankherstellerrecht schuetzt jedoch die gesamte Datenbank bzw
> „wesentliche Teile“ davon. Abgesehen davon, dass z.B. Creative Commons
> sich fuer die Abschaffung dieser europaeischen Besonderheit einsetzen
> <
> https://creativecommons.org/2017/08/30/european-commission-repeal-extra-rights-databases/
> >,
> ist schon die Anwendbarkeit der auf diesem Recht basierenden ODbL bei
> der Verwendung unwesentlicher Auszuege zweifelhaft
> <https://www.ipwiki.de/urheberrecht:rechte_des_datenbankherstellers>.
>
> Ich kann das „wir wollen attribuiert werden“ als Ziel schon verstehen.
> Wenn man das aber auf dem Urheberrecht aufbaut, verficht man
> zwangslaeufig gleichzeitig, dass andere diese Rechte auch einem selber
> gegenueber ausueben duerfen sollen, und zwar nicht nur zu
> Copyleft-Zwecken. Das halte ich mittlerweile fuer mehr schaedlich als
> nuetzlich.
>
> regards,
> -stk
>
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