[Talk-de] BKG-Mapathon: allgemeinbildende Schulen

Volker aeonesa at gmx.de
Do Mai 6 07:38:52 UTC 2021


Das würde mich auch interessieren; vor allem in Otto-Normal-Mapper
verständlichem Deutsch.

Am 06.05.2021 um 08:29 schrieb Manfred Reiter:
> Was bedeuten diesen Aussagen bezüglich der Nicht-Attribution durch BKG?
>
>
>
> Stefan Kaufmann <transit at shutterworks.org> schrieb am Mi., 5. Mai 2021,
> 23:12:
>
>> Am 04.05.21 um 10:34 schrieb Christoph Hormann:
>>
>>> Wenngleich ich natürlich nicht für die gesamte OSM-Community spreche,
>> kann ich von meiner Seite nur sagen, dass solange das BKG bei öffentlicher
>> Nutzung von OSM-Daten nicht bereit ist, den Nutzer auf OpenStreetMap als
>> Quelle in einer Form hinzuweisen, die der etablierten Praxis und den
>> Anforderungen der ODbL entspricht, ich keine Grundlage für eine Kooperation
>> sehe.
>>> (dieser Kommentar scheint jetzt vielleicht etwas am Thema vorbei,
>> allerdings ist der Stein des Anstoßes ja auch von der erwähnten Wiki-Seite
>> verlinkt:
>>
>> Ich halte es fuer wichtig, sich hier nochmal den Rechtsrahmen vor Augen
>> zu fuehren. Die OSM, die die ODbL fuer die Datenbank anwenden moechte,
>> stuetzt sich hier auf das Sui-Generis-Recht fuer Datenbankhersteller
>> u.A. nach §§ 87a ff. UrhG.
>>
>> Bei den Daten in der OSM handelt es sich um Faktendaten, d.h.
>> zweifelsfrei durch beliebige Dritte nachvollziehbare Informationen z.B.
>> zu Standorten, Beschaffenheiten etc von Dingen im oeffentlichen Raum.
>> Faktendaten an sich unterliegen nicht dem Urheberrecht, und das ist auch
>> gut so. Falls dem nicht so waere, koennten ich und andere z.B. ein
>> Immaterialgueterrecht an von mir (oder eben diesen Dritten) vermessenen
>> Fakten in Anspruch nehmen und dieses Wissen praktisch privatisieren. Nur
>> weil ich gemessen habe, dass die Lufttemperatur aktuell bei mir vor dem
>> Fenster 4°C betraegt, kann und darf ich Dritten gegenueber keine
>> Auflagen machen, was sie mit diesem Wissen anstellen – und das ist auch
>> gut so! Weil wenn dem so waere, koennten das Dritte auch bei beliebigen
>> Faktendaten tun.
>>
>> Das Datenbankherstellerrecht schuetzt jedoch die gesamte Datenbank bzw
>> „wesentliche Teile“ davon. Abgesehen davon, dass z.B. Creative Commons
>> sich fuer die Abschaffung dieser europaeischen Besonderheit einsetzen
>> <
>> https://creativecommons.org/2017/08/30/european-commission-repeal-extra-rights-databases/
>>> ,
>> ist schon die Anwendbarkeit der auf diesem Recht basierenden ODbL bei
>> der Verwendung unwesentlicher Auszuege zweifelhaft
>> <https://www.ipwiki.de/urheberrecht:rechte_des_datenbankherstellers>.
>>
>> Ich kann das „wir wollen attribuiert werden“ als Ziel schon verstehen.
>> Wenn man das aber auf dem Urheberrecht aufbaut, verficht man
>> zwangslaeufig gleichzeitig, dass andere diese Rechte auch einem selber
>> gegenueber ausueben duerfen sollen, und zwar nicht nur zu
>> Copyleft-Zwecken. Das halte ich mittlerweile fuer mehr schaedlich als
>> nuetzlich.
>>
>> regards,
>> -stk
>>
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